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Deutschland mit der Familie erleben

Von hervorragenden Schulen bis zu vollen Fußballstadien am Wochenende, von Freizeitparks bis zu spannenden Berufsperspektiven – Deutschland hat Familien einiges zu bieten. Bringen Sie daher Ihren Ehepartner und Ihre Kinder einfach mit nach Deutschland. Wir erklären Ihnen, wie es geht.
EU-Bürger

EU-Bürger
Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Eine spezielle Aufenthaltserlaubnis müssen Sie nicht beantragen.
Bürger aus Drittstaaten

Bürger aus Drittstaaten
Freuen Sie sich auf eine gemeinsame Zeit mit Ihrem Ehepartner und Ihren Kindern in Deutschland. Zwar gelten einige Voraussetzungen, um mit Ihrer Familie nach Deutschland einzureisen. Aber diese werden Sie als internationale Fachkraft sicherlich erfüllen:
- Aufenthaltstitel: Sie haben als Arbeitnehmer eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU für Deutschland.
- Wohnraum: Sie haben erfolgreich eine Wohnung in Deutschland gemietet, die ausreichend Platz für Ihre Familie bietet. Tipps zur Wohnungssuche finden Sie hier.
- Geld: Sie verfügen über ausreichend finanzielle Mittel, um für Ihre Familie zu sorgen.
- Volljährigkeit: Ihr Ehepartner ist volljährig, also mindestens 18 Jahre alt.

Muss meine Familie Deutsch können?
Nicht unbedingt. Zwar gilt: Grundlegende Deutschkenntnisse müssen die Ehepartner zwar in der Regel haben, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Sie sollten sich also zum Beispiel auf Deutsch vorstellen oder nach dem Weg fragen können. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Keine Deutschkenntnisse benötigt Ihr Ehepartner für eine Aufenthaltserlaubnis, wenn:
- Sie selbst Inhaber einer Blauen Karte EU sind.
- Sie selbst in Deutschland als Hochqualifizierte bzw. Hochqualifizierter oder Forscherin bzw. Forscher arbeiten.
- Ihr Ehepartner einen Hochschulabschluss hat.
- Sie Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika sind.
Ihre Familie wird sich in Deutschland aber bestimmt am wohlsten fühlen, wenn alle etwas Deutsch sprechen. Wie dies gelingen kann, erklären wir Ihnen im Ratgeberkapitel „Auf Deutsch geht es leichter“.

Mit Kindern nach Deutschland
Natürlich können Sie auch Ihre Kinder nach Deutschland mitbringen. Denn: Wenn Sie und Ihr Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben oder Sie als Alleinerziehender das Sorgerecht haben, bekommen Ihre Kinder im Alter von bis zu 16 Jahren ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Für Kinder über 16 Jahren gelten spezielle Regeln. Diese erfragen Sie am besten in der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes oder in einer Ausländerbehörde in Deutschland.

Wie Sie Ihre Familie nach Deutschland holen
Schritt 1 – in Ihrem Heimatland: Ihr Ehepartner und Ihre Kinder gehen in Ihrem Heimatland in eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat. Dort beantragen Sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland, der durch den Familiennachzug begründet ist. Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit kann unter Umständen einige Zeit dauern. Machen Sie sich daher rechtzeitig mit den für den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut und stellen Sie den Antrag frühzeitig.
Schritt 2 – in Deutschland: Wenn Ihre Familie in Deutschland angekommen ist, melden Sie Ihre Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt und bei der zuständigen Ausländerbehörde an. Dafür müssen Sie die Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen sowie Mietnachweise zusammenstellen. Fragen Sie bei der Behörde nach, welche weiteren Dokumente notwendig sind. Je nach Ihrer speziellen familiären Situation können unterschiedliche Voraussetzungen gelten.
Chancen für Ihre Familie in Deutschland

Chancen für Ihre Familie in Deutschland
Natürlich kann Ihre Familie das Leben in Deutschland einfach nur genießen. Daneben stehen ihnen aber auch verschiedene Optionen offen:
Arbeit: Wenn Ihnen eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist als
- Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler oder Forscherin bzw. Forscher,
- Führungskraft oder Spezialistin bzw. Spezialist,
- IT-Fachkraft oder sonstige Fachkraft mit Hochschulausbildung,
erhält Ihr Ehepartner sofort eine Aufenthaltserlaubnis, die die Aufnahme jeder Beschäftigung erlaubt. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Ehepartner zusammen mit Ihnen einreist oder später nachzieht. Dies trifft auch zu, wenn Sie nach einer Ausbildung in Deutschland für die Weiterbeschäftigung in Ihrem Beruf eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und ihr Ehepartner nachzieht.
Ist Ihnen aus anderen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer erteilt worden, darf Ihr Ehepartner spätestens nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Wenn Ihr Ehepartner schon früher arbeiten möchte und ein Stellenangebot hat, sollte er sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden, die dann mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit klärt, ob die Aufnahme der Beschäftigung erlaubt werden kann.
Bildung: Ihre Kinder können in Deutschland aus einem breiten Spektrum von Schulen wählen. Darüber hinaus stehen Ihrer Familie deutsche Fachhochschulen und Universitäten offen – zumindest, wenn sie ausreichend Deutsch sprechen. Allerdings gibt es inzwischen auch immer mehr englischsprachige Studiengänge.
Möglich ist auch, dass Familienmitglieder ein im Heimatland begonnenes Studium in Deutschland fortsetzen. Haben sie beispielsweise erste Abschlüsse an einer Hochschule erworben, können sie diese Abschlüsse in Deutschland anerkennen lassen. Anschließend können Sie in Deutschland weiter studieren, um höhere Abschlüsse zu erwerben.
Informationen hier im Portal
Schulen und Kinderbetreuung
Hier kümmert man sich um Ihre Jüngsten
Jobbörse für Fachkräfte
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Visum – die Eintrittskarte zum Job
Wir sagen Ihnen, ob Sie eine Zulassung brauchen
Informationen im Web
Auswärtiges Amt
Informationen zu Visa, Aufenthaltsgenehmigung und deutschen Auslandsvertretungen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Informationen zu deutschen Sprachkenntnissen bei Familiennachzug (Deutsch, Englisch)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesweite Suche nach verschiedenen Behörden (Deutsch, Englisch)
Goethe-Institut
Informationen zu Sprachkursen und -kenntnissen bei Ehegattennachzug
(u. a. Deutsch, Englisch, Französisch, Chinesisch, Spanisch, Russisch, Türkisch)
EURES
Europäische Stellenbörse mit Angeboten zur Stellensuche und Informationen zum Leben, Arbeiten, Aus- und Weiterbildung in Europa (u. a. Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Polnisch)
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Informationen zu Stellensuche und Arbeitserlaubnis (Deutsch)




