Ihre Chancen:

Mit einem ausländischen Berufsabschluss können Sie nach Deutschland einreisen, auch wenn Sie kein verbindliches Jobangebot haben. Dafür bietet sich das Visum zur Arbeitsplatzsuche an. 

Bei der Visumantragstellung müssen Sie nachweisen, dass Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einer deutschen gleichwertig ist. Das bedeutet, Sie müssen ein Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle in Deutschland beantragen.
Weitere Informationen über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen lesen Sie in der Rubrik Anerkennung

Tipp

Starten Sie bereits jetzt mit der Stellensuche und finden Sie ein passendes Jobangebot in der „Make it in Germany“-Jobbörse.

Folgende Informationsmaterialien unterstützen Sie bei der Visumantragstellung:

Sobald Sie ein passendes und verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung beantragen, ohne vorher ausreisen zu müssen. 

Beachten Sie

Für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, Kosovos, Nordmazedoniens, Montenegros und Serbiens gelten Sonderregelungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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