Ihre Chancen:
Mit einem ausländischen Berufsabschluss können Sie nach Deutschland einreisen, auch wenn Sie kein verbindliches Jobangebot haben. Dafür bietet sich das Visum zur Arbeitsplatzsuche an.
Bei der Visumantragstellung müssen Sie nachweisen, dass Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einer deutschen gleichwertig ist. Das bedeutet, Sie müssen ein Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle in Deutschland beantragen.
Weitere Informationen über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen lesen Sie in der Rubrik Anerkennung.