Ihre Chancen:

Um einer selbstständigen Tätigkeit in einem freien Beruf in Deutschland nachgehen zu können, müssen Sie ein Visum zur Selbstständigkeit bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat beantragen. Am besten informieren Sie sich dort vor der Visumantragstellung, welche Unterlagen Sie benötigen. 

Folgende Informationsmaterialien unterstützen Sie bei der Visumantragstellung:

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder den USA benötigen für ihre Einreise nach Deutschland kein Einreisevisum. Sobald Sie in Deutschland sind, beantragen Sie vor Ort innerhalb von 90 Tagen den entsprechenden Aufenthaltstitel. Erst danach dürfen Sie Ihrer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit?

Abgesehen von den Voraussetzungen für das Visum, gelten für Sie zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche. Welche Regelungen dies sind, erfahren Sie in der Rubrik „Existenzgründung“.

Fragen zum Thema „Selbstständigkeit in Deutschland“: 

  • Erfahren Sie in der Rubrik „Gründungsberatung“, welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote es für Sie gibt.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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