Arztbesuch

In Deutschland haben Sie die „freie Arztwahl“, das heißt: Sie können selbst entscheiden, zu welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie gehen wollen. Im Normalfall ist Ihre erste Anlaufstelle die Hausärztin oder der Hausarzt. Wenn nötig werden diese Sie zu einer Fachärztin oder einem Facharzt oder in ein Krankenhaus überweisen. Wo Sie eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens finden, erfahren Sie zum Beispiel hier:
- auf der Website Ihres Wohnortes
- in der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung
- bei der Unabhängigen Patientenberatung
- auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Ihres Bundeslandes
- im Telefonbuch unter der Rubrik „Ärzte“ oder auf der Website des Telefonbuchs
Haben Sie eine Ärztin oder einen Arzt gefunden, rufen Sie am besten in der Arztpraxis an und vereinbaren einen Termin. Dies hat den Vorteil, dass Sie nicht lange warten müssen. In dringenden Fällen können Sie aber auch direkt vorbeikommen.
Und wenn gerade keine Sprechzeit ist?
Sie brauchen medizinische Hilfe, aber in der Praxis Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes ist gerade keine Sprechzeit? Dann können Sie die deutschlandweit gültige Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst wählen. Sie ist aus den Fest- und Mobilfunknetzen kostenfrei und steht allen Kassen- und Privatpatienten zur Verfügung. Besteht bei Ihnen ein Notfall, also eine lebensbedrohliche Situation, sollten Sie allerdings in jedem Fall die Notrufnummer 112 wählen.
Kosten für Arztbesuche
Als Kassenpatientin oder Kassenpatient kommen nahezu keine Kosten auf Sie zu. Denn die Ärztin oder der Arzt wird die Kosten nicht Ihnen in Rechnung stellen, sondern direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Impfungen und Vorsorge
Am besten ist es natürlich, Sie werden gar nicht erst krank. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen beugen vor. In Deutschland gibt es keine Impfpflicht, einige Impfungen werden aber empfohlen. Diese werden dann auch von den Krankenkassen bezahlt. Welche Impfungen dies sind, erfahren Sie zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Gegen welche Krankheiten Sie geimpft sind, wird im Impfpass dokumentiert. Daneben gibt es zahlreiche, zum Teil gesetzlich empfohlene, Vorsorgeuntersuchungen. Für Säuglinge und Kinder gibt es die U1-U9-Untersuchungen. Entwicklungsstörungen und Erkrankungen können damit so früh wie möglich erkannt und behandelt werden. Auch für Erwachsene gibt es viele Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen wie das Hautkrebsscreening oder die Zahnvorsorgeuntersuchung. Häufig gibt die Krankenkasse einen Bonus, wenn Sie diese regelmäßig machen lassen.
Weitere Informationen im Web
Spitzenverband Bund der Krankenkassen
Bundesregierung