Die wichtigsten Begriffe

- Pflichtversicherung: Versicherung, die Sie laut Gesetz abschließen müssen. Dazu zählt beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn Sie ein Auto haben
- Selbstbeteiligung/Selbstbehalt: Kostenanteil, den Sie im Versicherungsfall selber bezahlen müssen. Dieser Betrag kann ein absoluter oder prozentualer Anteil sein
- Versicherer: Unternehmen, mit dem Sie den Versicherungsvertrag abschließen
- Versicherungsnehmer: Person, die eine Versicherung mit dem Versicherer abschließt, in der Regel sind das Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie
- Versicherungsfall: Ereignis, das eintreten muss, damit Sie von Ihrer Versicherung die vereinbarte Leistung erhalten (zum Beispiel der Autounfall bei der Kaskoversicherung oder eine Krankheit bei der Krankenversicherung)
- Versicherungsprämie oder Versicherungsbeitrag: Betrag, den Sie einmalig oder regelmäßig an die Versicherung zahlen. Wie hoch dieser ist und wann Sie ihn überweisen müssen, wird im Versicherungsvertrag festgelegt
- Versicherungsleistung: Leistung, die Sie von der Versicherung erhalten, wenn der Versicherungsfall eintritt. Dies kann ein Geldbetrag sein oder ein Naturalersatz. Letzteres bedeutet: Der beschädigte Gegenstand wird ersetzt, zum Beispiel: Die zerbrochene Glasscheibe wird gegen eine neue ausgetauscht. Die maximale Höhe der Versicherungsleistung ist im Versicherungsvertrag festgelegt.
Weitere Informationen im Web
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Erklärung der wichtigsten Begriffe rund um das Thema Versicherung