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Gehaltsgrenze

Für die Erteilung einer Blauen Karte EU muss ein Arbeitsverhältnis mit einem Mindestgehalt nachgewiesen werden. Für die Festlegung dieses Mindestgehalts wird die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. In der Regel wird das Mindestgehalt für internationale Fachkräfte auf zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung festgelegt. Für Berufe, in denen in Deutschland ein besonderer Fachkräftebedarf besteht, ist die Gehaltsgrenze auf 52 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze herabgesetzt worden.

Thema: Arbeiten, Geld & Einkommen, Visum

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