Aufenthaltserlaubnis zum Absolvieren einer Berufsausbildung
Auch nach einem absolvierten Studium, haben Sie auch die Möglichkeit, in Deutschland eine Berufsausbildung zu machen und dafür eine Aufenthaltserlaubnis für die Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen. Über den Antrag entscheidet die Ausländerbehörde.
Informieren Sie sich dazu vor der Antragstellung bei der Ausländerbehörde und fragen Sie, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Info-Box:
Beachten Sie bitte, dass Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studieren beantragen müssen.