Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit
Als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule können Sie in Deutschland ein Gewerbe betreiben oder sich mit einem freien Beruf, zum Beispiel als Ingenieur, selbstständig machen. Welche Möglichkeiten Sie hierbei haben, erfahren Sie in der Rubrik Gründungsarten.
Gewerbliche Unternehmensgründung
Für eine gewerbliche Unternehmensgründung benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG). Diese beantragen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde. Ausführliche Informationen über die zu erfüllenden Voraussetzungen erhalten Sie in der Rubrik Visum bei Gewerbegründung.
Freiberuflich arbeiten
Wenn Sie selbstständig in einem freien Beruf arbeiten möchten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit (§ 21 Abs. 5 AufenthG) beantragen. In der Regel benötigen Sie dazu Ihren Lebenslauf, das Abschlusszeugnis Ihres Studiums, eine Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit und einen Finanzplan. Ausführliche Informationen über die zu erfüllenden Voraussetzungen erhalten Sie in der Rubrik Visum bei freien Berufen.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist zunächst befristet. Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und der Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familie gesichert ist, kann die Aufenthaltserlaubnis in der Regel problemlos verlängert werden.
Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der Ausländerbehörde darüber, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Einige Ausländerbehörden bieten dazu auch Informationen im Internet an.
In der Rubrik Gründungsberatung erfahren Sie, welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote es für Sie gibt.