Glossar
Aufenthaltserlaubnis
Im Zuwanderungsgesetz gibt es zwei Titel, die die Bestimmungen für die Einreise und den Aufenthalt regeln: die Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.