Glossar
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist neben der Aufenthaltserlaubnis der zweite Aufenthaltstitel im Zuwanderungsgesetz. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und beinhaltet das Recht zur Erwerbstätigkeit. Für eine Niederlassungserlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Zuwanderungsgesetz festgeschrieben sind.