Sie haben eine vakante Ausbildungsstelle, aber finden keine geeignete Nachwuchskraft? Die duale Berufsausbildung in Deutschland genießt im Ausland ein großes Ansehen, so dass auch das Interesse junger Menschen aus dem Ausland – vor allem aus den EU-Staaten – an einer dualen Ausbildung in Deutschland groß ist. Wie die Gewinnung von Auszubildenden aus Europa funktioniert, erfahren Sie zum Beispiel auf den Seiten des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung.
Sie können auch Auszubildende aus Staaten außerhalb der EU für sich gewinnen und ihnen eine berufliche Perspektive in Deutschland bieten. Kommen die Auszubildenden direkt aus dem EU-Ausland, benötigen sie ein „Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland“.
Visum zur Einreise und Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung
Haben Sie bereits einem Drittstaatsangehörigen einen Ausbildungsplatz verbindlich zugesagt, kann dieser bzw. diese mit einem Visum zum Zweck der Berufsausbildung einreisen und sofort die Ausbildung in Deutschland beginnen. Voraussetzung ist, dass die oder der Auszubildende über Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 des GER verfügt. Von dem Nachweis über Deutschkenntnisse kann abgesehen werden, wenn Sie als Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (§ 16a Abs. 1 und 3 AufenthG). Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer Berufsausbildung darf der oder die Auszubildende bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen, wenn diese unabhängig von der Berufsausbildung ist.