Internationale Fachkraft beim Bewerbungsgespräch

Fachkraft einstellen

Sie haben eine geeignete Fachkraft gefunden? Herzlichen Glückwünsch! Lesen Sie hier, wie Sie das weitere Vorgehen idealerweise organisieren.

Wenn Sie eine geeignete Person für Ihr Unternehmen gefunden haben, dann bieten Sie der ausländischen Fachkraft im Anschluss die Stelle offiziell an und vereinbaren Sie den konkreten Arbeitsbeginn. Klären Sie mit ihr, ob ein Arbeitsvertrag auf Englisch helfen könnte und besprechen Sie einzelne Punkte des Inhaltes. Vielleicht gibt es sprachliche oder rechtliche Unklarheiten.

Informieren Sie Ihre neue Fachkraft bei Vertragsabschluss auch über andere rechtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die gesetzlichen Pflichtversicherungen und die Steuerpflicht in Deutschland. Diese können nämlich im Herkunftsland Ihrer neuen Fachkraft ganz anders geregelt sein. Eine große Hilfe ist eine feste Ansprechpartnerin bzw. ein fester Ansprechpartner für Rückfragen. Wie Sie Ihre Fachkraft bei Behördengängen und Rechtlichem unterstützen können, erfahren Sie hier.

Beachten Sie

Eine Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land kann den Arbeitsvertrag (unter Vorbehalt) unterschreiben, bevor sie ein gültiges Visum hat. Der Arbeitsvertrag ist häufig auch die Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zum Zweck der Erwerbstätigkeit und muss i.d.R. bei der zuständigen deutschen Botschaft oder Ausländerbehörde vorgelegt werden. Sie können in Ihrem Arbeitsvertrag vermerken, dass dieser erst wirkt, sobald ein gültiges Visum erteilt wurde. Mehr Informationen finden Sie unter „Einreise und Beschäftigung“.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zum Thema Fachkräftegewinnung im Ausland beraten. Unsere Fachleute helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
Internationale Fachkräfte an der Arbeit in einer Werkshalle