Fachkräfte aus aller Welt, die in Deutschland arbeiten

Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung

Sie wollen einen Auszubildenden aus dem Ausland in Ihrem Betrieb einstellen? Prüfen Sie, ob für die Einreise ein Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung nötig ist und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen.

Sie haben eine vakante Ausbildungsstelle, aber finden keine geeignete Nachwuchskraft? Die duale Berufsausbildung in Deutschland genießt im Ausland ein großes Ansehen, so dass auch das Interesse junger Menschen aus dem Ausland – vor allem aus den EU-Staaten – an einer dualen Ausbildung in Deutschland groß ist. Wie die Gewinnung von Auszubildenden aus Europa funktioniert, erfahren Sie zum Beispiel auf den Seiten des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung.

Sie können auch Auszubildende aus Staaten außerhalb der EU für sich gewinnen und ihnen eine berufliche Perspektive in Deutschland bieten. Kommen die Auszubildenden direkt aus dem EU-Ausland, benötigen sie ein „Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland“.

Visum zur Einreise und Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung 

Haben Sie bereits einem Drittstaatsangehörigen einen Ausbildungsplatz verbindlich zugesagt, kann dieser bzw. diese mit einem Visum zum Zweck der Berufsausbildung einreisen und sofort die Ausbildung in Deutschland beginnen. Voraussetzung ist, dass die oder der Auszubildende über Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 des GER verfügt. Von dem Nachweis über Deutschkenntnisse kann abgesehen werden, wenn Sie als Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (§ 16a Abs. 1 und 3 AufenthG). Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer Berufsausbildung darf der oder die Auszubildende bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen, wenn diese unabhängig von der Berufsausbildung ist.

Beachten Sie

Bei der betrieblichen Berufsausbildung wird im Visumverfahren in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob die oder der Auszubildende zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt wird.

Welche Voraussetzungen für das Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung gelten, erfahren Sie in dem Bereich für Fachkräfte auf „Make it in Germany“.

Tipp

Ihre neuen Auszubildenden sollen so schnell wie möglich einreisen und sie benötigen ein Einreisevisum? Das Visumverfahren kann gegen eine Gebühr in Höhe von 411,00 EUR beschleunigt werden. Lesen Sie mehr über das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

Ausbildungsinteressierte aus Drittstaaten haben auch die Möglichkeit zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland einzureisen. Während des Aufenthalts dürfen sie bis zu insgesamt zwei Wochen im Betrieb probebeschäftigt werden. Kommt ein Ausbildungsverhältnis zustande, muss die Auszubildende bzw. der Auszubildende bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Absolvieren einer Berufsausbildung beantragen.

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