Internationale Fachkraft beim Bewerbungsgespräch

Anerkennungsverfahren

Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren und wer ist dafür zuständig? Hier finden Sie alle relevanten Details und Ansprechpartner.

Die Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf kann zu verschiedenen Ergebnissen führen:

Entspricht die ausländische Ausbildung im Wesentlichen der deutschen Ausbildung, so wird ein voller Gleichwertigkeitsbescheid erteilt. Bei einer teilweisen Entsprechung kann auch eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf werden beschrieben, um eine gezielte Weiterbildung zu ermöglichen. Das ist der sogenannte „Defizitbescheid“. In den reglementierten Berufen werden genaue Anpassungsmaßnahmen durch die zuständigen Stellen festgelegt.

Die Dauer des Verfahrens beträgt bis zu drei Monate ab dem Eingang aller Unterlagen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig gemäß den Gebührenordnungen der zuständigen Stellen. Weitere Informationen zu den Kosten der Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“. Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können einen Antrag auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren stellen. Weitere Informationen zu dem Anerkennungszuschuss finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.

Wie das Anerkennungsverfahren genau funktioniert, erfahren Sie in der Übersicht des Informationsportals für ausländische Berufsqualifikationen. Dieses Ablaufschema bildet die einzelnen Schritte des Anerkennungsverfahrens ab und stellt potenzielle Unterstützungsmöglichkeiten dar.

Infobox

Zur Bewertung von ausländischen Berufsqualifikationen kann es in manchen Fällen notwendig sein, eine Qualifikationsanalyse (QA) durchzuführen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind. Ob eine Qualifikationsanalyse in Frage kommt, entscheidet die zuständige Anerkennungsstelle. Weitere Informationen zu Ablauf und Kosten der Qualifikationsanalyse finden Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Zuständige Stellen

Zum Auffinden der zuständigen Stelle für das Anerkennungsverfahren hilft der Anerkennungs-Finder des Portals „Anerkennung in Deutschland“. Je nach Berufsgattung sind folgende Institutionen für die berufliche Anerkennung zuständig:

  • für alle handwerklichen Berufe: die Handwerkskammern (HWK),
  • für alle Berufsabschlüsse im Bereich der Industrie- und Handelskammern (IHK): die IHK FOSA [Foreign Skills Approval] sowie die IHKs Hannover, Braunschweig und Wuppertal-Solingen-Remscheid,
  • für Berufsabschlüsse im Bereich der Landwirtschaft: die Landwirtschaftskammern,
  • für Berufsabschlüsse im Bereich der freien Berufe: die Kammern und Verbände der freien Berufe und
  • für andere reglementierte Berufe: die jeweiligen Landesbehörden.

Tipp

Unterstützen Sie Ihre künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Anerkennungsverfahren, indem Sie den Kontakt zur zuständigen Stelle herstellen, auf die benötigten Papiere hinweisen und ggf. die Kosten des Verfahrens übernehmen. Auf der Website des Informationsportals für ausländische Berufsqualifikationen BQ-Portal finden Sie eine Checkliste mit Erläuterungen zu allen notwendigen Unterlagen. Hier können Sie sich auch über die Inhalte der ausländischen Berufsqualifikationen informieren und sich selbst ein erstes Bild von der Qualifikation machen.

Weitere Informationen im Web

  1. Anerkennung in Deutschland Anerkennungsfinder
  2. Die EU- Anerkennungsrichtlinie
  3. Anerkennungsgesetze der Länder
  4. Anerkennungszuschuss
  5. Die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  6. Europäische Kommission Datenbank der reglementierten Berufe
  7. Unternehmen Berufsanerkennung Informationen zur Berufsanerkennung
  8. Förderprogramm IQ Zu den IQ Angeboten vor Ort
  9. Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH Anerkennung in Niedersachsen
  10. Podcast-Reihe „internationale Fachkräfte finden & binden" Folge 4: Berufliche Anerkennung – Ausbildungsberufe der IHK und HWK
  11. Folge 5: Berufliche Anerkennung - sonstige Berufe
  12. ProRecognition Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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