Fachkräfte aus aller Welt, die in Deutschland arbeiten

Unternehmensinterner Transfer (ICT Karte)

Ihr Unternehmen bzw. Ihre Unternehmensgruppe hat eine Dependance außerhalb der EU und Sie möchten Mitarbeitende von dort temporär nach Deutschland transferieren? Dies ist mit der ICT-Karte möglich.

Die ICT-Richtlinie, die seit 2017 Bestandteil des Aufenthaltsgesetzes ist, regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von unternehmensintern transferierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die ICT-Karte ermöglicht Führungskräften, Spezialistinnen und Spezialisten oder Trainees für einen gewissen Zeitraum in einer deutschen Niederlassung tätig zu werden. Für die Beantragung einer ICT-Karte gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die ICT-Karte kann Angestellten, Führungskräfte oder Spezialistinnen und Spezialisten für 3 Jahre erteilt werden. Bei Trainees ist die Dauer auf maximal 1 Jahr begrenzt.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zum Thema Fachkräftegewinnung im Ausland beraten. Unsere Fachleute helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
Internationale Fachkräfte an der Arbeit in einer Werkshalle