Fachkräfte aus aller Welt, die in Deutschland arbeiten

Drittstaatsangehörige im Rahmen der Anpassungsqualifizierung

Fachkräfte, deren Qualifikationen in Deutschland nicht vollständig anerkannt wurden, können zur Absolvierung einer Anpassungsqualifizierung in Ihrem Unternehmen dennoch nach Deutschland einreisen. Hier erfahren Sie, welche Schritte dafür notwendig sind.

Über einen Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen können Sie angehende Fachkräfte, deren ausländische Qualifikation noch nicht voll anerkannt wurde, im Ausland anwerben. So können Sie diese in Deutschland nachqualifizieren und dauerhaft in den Betrieb eingliedern.

Anpassungsqualifizierung in Deutschland

Wenn die zuständige Anerkennungsstelle feststellt, dass für die volle Anerkennung des Abschlusses eine Weiterbildung erforderlich ist, kann die Fachkraft zu diesem Zweck ein Visum beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate gemäß § 16d des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten. Eine Weiterbildung kann zum Beispiel eine betriebliche Tätigkeit im Rahmen eines Anpassungslehrgangs oder ein Sprachkurs sein.

Während der Nachqualifizierung kann die Fachkraft zeitlich uneingeschränkt einer Beschäftigung nachgehen, die zu ihrem angestrebten Berufsprofil passt.

Tipp

Bei Unternehmen Berufsanerkennung finden Sie Praxisbeispiele von Unternehmen, die internationale Fachkräfte unterstützt haben. Nutzen Sie den Filter und wählen Sie "Anpassungsqualifizierung" aus, um die Beispiele zu diesem Thema zu sehen.

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Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
Internationale Fachkräfte an der Arbeit in einer Werkshalle