Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung

Sie sind auf der Suche nach Lehrlingen für Ihren Betrieb? Ein Blick ins Ausland kann sich lohnen, denn Zugang zum deutschen Ausbildungsmarkt haben auch Personen aus Nicht-EU-Staaten.
Haben Sie bereits einem Drittstaatsangehörigen einen Ausbildungsplatz verbindlich zugesagt, kann dieser bzw. diese mit einem Visum zum Zweck der Berufsausbildung einreisen und sofort die Ausbildung in Deutschland beginnen. Voraussetzung ist, dass die oder der Auszubildende über Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 des GER verfügt. Von dem Nachweis über Deutschkenntnisse kann abgesehen werden, wenn Sie als Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (§ 16a Abs. 1 und 3 AufenthG).
Wichtig: Im Visumverfahren wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Dabei wird sowohl die Prüfung der Arbeitsmarktbedingungen als auch die Vorrangprüfung durchgeführt.
Welche Voraussetzungen für das Visum zur Ausbildung gelten, erfahren Sie auf der Fachkräfteseite von "Make it in Germany".
Tipp: Ihre neuen Auszubildenden sollen so schnell wie möglich einreisen und sie benötigen ein Einreisevisum? Sie können das Visumverfahren gegen eine Gebühr in Höhe von 411 Euro beschleunigen. Lesen Sie mehr über das beschleunigte Fachkräfteverfahren .
Weitere Informationen im Web
Bundesagentur für Arbeit (BA)