Auf einen Blick: Die Chancenkarte für Arbeitssuchende aus Drittstaaten
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Chancenkarte zur Jobsuche erhalten können.
Sie möchten nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einer passenden Arbeitsstelle zu suchen? Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Chancenkarte zur Jobsuche erfüllen müssen.
Mit der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) verbessern Sie Ihre Möglichkeiten, Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden.
Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Chancenkarten-Visum beantragen müssen, erfahren sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Sie kommen aus einem Staat außerhalb der EU / EWR oder der Schweiz und wollen eine Chancenkarte nach § 20a AufenthG beantragen? Folgende Optionen gibt es:
Haben Sie Ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben, können Sie direkt im Anschluss einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG beantragen. Damit haben Sie länger Zeit zur Suche (18 Monate statt einem Jahr) und können während dieser Zeit bereits ohne Einschränkungen nebenbei arbeiten. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik „Perspektiven nach dem Studium“ und in der Rubrik „Perspektiven nach der Ausbildung“.
Haben Sie eine Ausbildung der Kategorie A bei einer Auslandshandelskammer (AHK) absolviert, die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes an eine Berufsausbildung erfüllt, kann diese ebenfalls geeignet sein. Mehr Informationen erhalten Sie von der AHK, bei der Sie Ihren Abschluss erworben haben. Allgemeine Informationen finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung.
Ihr Aufenthalt zur Jobsuche in Deutschland muss sowohl bei Option 1 als auch bei Option 2 finanziell gesichert sein. Im Rahmen des Visumverfahrens können Sie dies in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mind. 1.027 Euro netto pro Monat, Betrag gültig für 2024) oder einer Verpflichtungserklärung nachweisen.
Das Punktesystem ist für Sie nur bei der Option 2 relevant. Das heißt, wenn Sie keinen deutschen Bildungsabschluss oder keine volle Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nachweisen können. Für Ihren Antrag auf ein Chancenkarte-Visum sind zudem eine formale Qualifikation und die erforderlichen Sprachkenntnisse vorzulegen. Für folgende Kriterien können Sie Punkte sammeln:
Bitte beachten Sie, dass Sie alle Angaben, die Sie zu den oben genannten Kategorien machen, für den Visumantrag mit entsprechenden Nachweisen bzw. Zertifikaten belegen müssen.
Haben Sie im Self-Check ein positives Ergebnis erhalten? Glückwunsch! Sie können nun die Chancenkarte bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Die Kontaktadresse finden Sie auf unserer Weltkarte. Falls Sie bereits in Deutschland mit einem gültigen Aufenthaltstitel leben, kontaktieren Sie die zuständige Ausländerbehörde.
Die Chancenkarte wird bei der Ersterteilung als Such-Chancenkarte für maximal ein Jahr erteilt. Damit können Sie in Deutschland nach einer Erwerbstätigkeit suchen. Das bedeutet, Sie können nach einer Beschäftigung suchen oder sich selbstständig machen.
Solange Sie noch auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit sind, ist es Ihnen erlaubt, eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen von insgesamt 20 Stunden je Woche auszuüben. Darüber hinaus können Sie im Rahmen der Arbeitssuche Probebeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Wochen je Arbeitgeber aufnehmen. Die Probebeschäftigung muss entweder auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder auf die Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme abzielen.
Um Ihren Aufenthalt zur Jobsuche erfolgreich zu nutzen, informieren Sie sich frühzeitig über das Thema Jobsuche in Deutschland: Wie sollte Ihre Bewerbung strukturiert sein, um einen deutschen Arbeitgeber von sich zu überzeugen? Welche Anlaufstellen können Ihnen weiterhelfen? Finden Sie weiterführende Informationen in der Rubrik „Job finden“.
Haben Sie eine konkrete Arbeits- oder Ausbildungsstelle gefunden oder wollen Sie sich selbstständig machen, können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine der bestehenden Aufenthaltserlaubnisse zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung, zur Ausbildung, zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen oder zur Selbstständigkeit beantragen. Wenn die Stelle die Anforderungen einer qualifizierten Beschäftigung erfüllt, aber kein anderer Aufenthaltstitel in Frage kommt, wird Ihre Chancenkarte für bis zu zwei weitere Jahre verlängert (Folge-Chancenkarte).
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Chancenkarte zur Jobsuche erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.
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