Fachkräfte, die eine ausländische, vom Ausbildungsstaat anerkannte, Qualifikation und zusätzlich ausreichend Erfahrung in dem angestrebten Beruf vorweisen, können nun mit einem entsprechenden Jobangebot ein Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene beantragen – auch ohne eine formale Anerkennung ihres Abschlusses.
|