Auf einen Blick: Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene
Diese Grafik zeigt Ihnen, wie Sie das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene erhalten und welche Voraussetzungen Sie zum Erhalt und zur Einreise nach Deutschland erfüllen müssen.
Sie besitzen eine ausländische Qualifikation und ausgeprägte Berufserfahrung? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für ein Visum erfüllen müssen.
Besitzen Sie qualifizierte Berufserfahrung und möchten in einem nicht-reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten? Dann bietet Ihnen das Visum nach § 19c Abs. 2 AufenthG (in Verbindung mit § 6 BeschV) die Möglichkeit, eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen, ohne dass eine formale Anerkennung Ihres Abschlusses nach deutschen Standards erforderlich ist.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Haben Sie eine Ausbildung bei einer Auslandshandelskammer (AHK) absolviert, die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes an eine Berufsausbildung erfüllt, wird diese auch akzeptiert. Kontaktieren Sie hierfür das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (Externer Link) . Sie können auch die Auslandshandelskammer, die Ihren Abschluss erteilt hat, fragen, ob der Abschluss die Voraussetzungen erfüllt.
Für Berufserfahrene im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie gilt eine Sonderbestimmung: Der Nachweis zur formalen Qualifikation (Berufsabschluss, Hochschul- oder AHK-Abschluss) entfällt.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Diese Grafik zeigt Ihnen, wie Sie das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene erhalten und welche Voraussetzungen Sie zum Erhalt und zur Einreise nach Deutschland erfüllen müssen.
Hier finden Sie eine Übersicht zur Lebensunterhaltssicherung nach Aufenthaltszwecken.
Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel verlängert werden. Nach fünf Jahren in Deutschland kann Ihnen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Dabei gelten die allgemeinen Bestimmungen nach § 9 AufenthG (Externer Link) .
Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen, und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik „Mit der Familie in Deutschland leben“ nachlesen.
Erfüllen Sie die erforderlichen Voraussetzungen? Dann können Sie Ihr Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung hier online beantragen: Auslandsportal des Auswärtigen Amtes (Externer Link) .
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Das Expertenteam unterstützt bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.
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