Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Keine vollständige Anerkennung erhalten? Mit dem Visum zur Anerkennung können Sie nach Deutschland reisen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.
Haben Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragt und die für die Anerkennung zuständige Stelle in Deutschland hat festgestellt, dass Ihre Qualifikation nicht vollständig anerkannt werden kann? In diesem Fall können Sie in Deutschland Qualifizierungsmaßnahmen besuchen, um die fehlenden theoretischen und/oder praktischen Fähigkeiten zu erwerben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Lehrgänge in einem Betrieb, fachliche Schulungsangebote, Vorbereitungskurse oder berufsbezogene Deutschkurse. Für die Teilnahme an einer solchen Maßnahme benötigen Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d Abs. 1 AufenthG).
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfüllt werden?
Nachweis über teilweise Anerkennung: Sie haben das Anerkennungsverfahren beantragt und eine teilweise Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation wurde festgestellt. Das bedeutet, in einem Anerkennungsbescheid hat die zuständige Stelle in Deutschland festgestellt, dass Ihnen noch theoretische und/oder praktische Fähigkeiten fehlen, um die volle Anerkennung Ihrer Qualifikation zu erhalten.
Anmeldebestätigung über Qualifizierungsmaßnahme: Sie haben sich erfolgreich für eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme angemeldet. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb in einem Weiterbildungsplan darstellen, durch welche konkreten Maßnahmen die im Anerkennungsbescheid aufgezeigten Nachqualifizierungsbedarfe behoben werden sollen. Außerdem soll der Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des praktischen Lehrgangs zahlt. In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Qualifizierungsmaßnahme zustimmen.
Nachweis über Deutschkenntnisse: Sie müssen über Deutschkenntnisse i. d. R. auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. Beachten Sie, dass für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland aber auch Deutschkenntnisse auf einem höheren Niveau erforderlich sein können.
Sicherung des Lebensunterhalts: Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland gesichert ist. Dies können Sie in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mindestens 1.027 Euro pro Monat, Betrag gültig für das Jahr 2024) oder einer Verpflichtungserklärung nachweisen.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Erklärvideo: Volle Anerkennung durch Qualifizierungsmaßnahmen
Welche Perspektiven bietet das Visum zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen?
Nach der Einreise wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise zum Durchführen der Maßnahmen zur Nachqualifizierung in der Regel für bis zu 24 Monate erteilt. Diese Aufenthaltserlaubnis kann um weitere 12 Monate verlängert werden, wenn Sie zum Beispiel eine Prüfung wiederholen müssen oder sich das Ausstellen der Urkunde verzögert.
Sollten Sie neben der Qualifizierungsmaßnahme arbeiten wollen, ist dies möglich: Sie dürfen für bis zu 20 Stunden in der Woche einer von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängigen Nebenbeschäftigung nachgehen. Steht die Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Berufsfeld, für welches Sie eine anerkannte Berufsqualifizierung anstreben, so können Sie dieser Beschäftigung ohne zeitliche Beschränkung nachgehen. In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigung zustimmen.
Optionen nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme
Sie haben Ihre Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen und eine volle Anerkennung erlangt? Dann können Sie für bis zu 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Arbeitsstelle zu finden. Dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 AufenthG) erforderlich, welche Sie ohne ausreisen zu müssen bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen können. In dieser Zeit dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben.
Sie haben bereits einen sich anschließenden Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsplatz gefunden? Dann können Sie gleich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen und bleiben, ohne vorher auszureisen. Der Wechsel in folgende Aufenthaltstitel ist möglich:
Sonderfall: Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse
Wenn das Anerkennungsverfahren aus Gründen wie fehlender oder unvollständiger Unterlagen nicht durchgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit, ein Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse in Deutschland zu beantragen.
Bei der Qualifikationsanalyse wird geprüft, ob die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch nachgewiesen werden können. Die Entscheidung über die Qualifikationsanalyse liegt bei der zuständigen Stelle in Deutschland. Für die Erteilung des Visums gelten folgende Voraussetzungen:
Die für die Anerkennung zuständige Stelle hat festgestellt, dass in Ihrem Fall eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist. Sie haben hierfür in der Regel ein Schreiben von der zuständigen Stelle erhalten.
Sie haben sich zu einer solchen Qualifikationsanalyse in Deutschland angemeldet und eine Zusage erhalten.
Sie können nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland für diese Zeit sichern können. In der Regel wird dies anhand eines Sperrkontos mit mindestens 1.027 Euro / Monat (Jahr 2024) oder einer Verpflichtungserklärung nachgewiesen.
Sie verfügen über Deutschkenntnisse entsprechend der Qualifikationsanalyse, in der Regel mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Das Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse in Deutschland wird für maximal sechs Monate ausgestellt. Erfahren Sie mehr über das Visumverfahren in der Rubrik „Visum- und Einreiseprozess“.
Wenn festgestellt wird, dass zur Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, kann Ihr Aufenthalt verlängert werden, um an entsprechenden Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen.
Auf einen Blick: Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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Die Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) ist für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen Ansprechpartner bei Fragen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die BA übernimmt unter anderem die Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen.
Personen aus Drittstaaten, die ein Visum in Deutschland beantragen möchten und nicht über die finanziellen Mittel verfügen um ihren Aufenthalt zu finanzieren, können von in Deutschland lebenden Personen eingeladen werden, indem diese eine Verpflichtungserklärung bei einer deutschen Ausländerbehörde abgeben. Durch die Erklärung verpflichtet sich die einladende Person für den Visumantragsteller während seines Aufenthalts in Deutschland finanziell zu haften beziehungsweise zu bürgen. Die Erklärung kann in manchen deutschen Städten, wie etwa in Offenbach am Main sowie Wiesbaden, auch via Online-Antrag eingereicht werden.
Der Aufenthaltstitel ist die Berechtigung, die Personen aus dem Ausland für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen. Aufenthaltstitel können als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden.
Fachkräfte, die ihren Abschluss nicht in Deutschland gemacht haben, müssen vor der Berufsausübung häufig ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Im Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob die ausländische Qualifikation die Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erfüllt. Nach der Prüfung erhalten die Antragsteller den Anerkennungsbescheid. Das Dokument zeigt, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf voll gleichwertig ist.
Im Anerkennungsverfahren (auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt) wird durch die zuständige Prüfungsstelle geprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Der Prüfungszeitraum beträgt in der Regel drei bis vier Monate. Ist die Prüfung abgeschlossen, wird ein Bescheid mit dem Prüfungsergebnis („volle Anerkennung“, „teilweise Anerkennung“ oder „keine Anerkennung“) ausgestellt.
Qualifizierungsmaßnahme
Eine Qualifizierungsmaßnahme wird bei einer teilweisen Anerkennung der ausländischen Qualifikationen herangezogen. Durch theoretische oder praktische Fort- oder Weiterbildungen können Unterschiede ausgeglichen und die ausländische Qualifikation voll anerkannt werden.
Visum
Ein Visum berechtigt den Inhaber, in ein anderes Land einzureisen oder durch ein anderes Land zu reisen. In Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige eine solche Aufenthaltsgenehmigung; für EU- und einige andere Länder gelten Ausnahmen. Je nach Aufenthaltszweck und -dauer gibt es verschiedene Arten von Visa. Verantwortlich für die Erteilung sind die deutschen Auslandsvertretungen.
Ausländerbehörde
Eine Ausländerbehörde (oder Ausländeramt) ist eine Behörde, die zur Aufgabe hat, das Aufenthaltsgesetz auszuführen und den Rechtsstatus von Zuwanderinnen und Zuwanderern zu klären. Ausländerbehörden gibt es in der Regel in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt.
Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
Eine Nachqualifizierung können Beschäftigte und Arbeitslose durchführen, die keinen anerkannten Berufsabschluss haben, aber über Berufserfahrung verfügen. Sie können durch Weiterbildungsmaßnahmen, die auf vorhandene Kompetenzen aufbauen, nachträglich einen Abschluss in ihrem Berufsfeld erwerben.
Nebenbeschäftigung
Im Kontext der Einwanderung bezieht sich eine Nebenbeschäftigung auf eine zusätzliche Erwerbstätigkeit, die eine Person mit einem bestimmten Aufenthaltstitel ausüben darf. Dabei gelten bestimmte Regelungen und Beschränkungen hinsichtlich Art der Erwerbstätigkeit, der Arbeitszeiten und der Verdienstgrenzen. Ob eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist und ob sie Beschränkungen unterliegt, wird im Aufenthaltstitel als Nebenbestimmung aufgenommen.
Qualifikationsanalyse
Die Qualifikationsanalyse ist ein kostenpflichtiges Verfahren zur Feststellung beruflicher Qualifikationen, in dem berufsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten z. B. durch ein Gespräch mit Fachexpertinnen und -experten oder Probearbeiten für den Antrag auf Anerkennung praktisch nachgewiesen werden.