Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Keine vollständige Anerkennung erhalten? Mit dem Visum zur Anerkennung können Sie nach Deutschland reisen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.
Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Haben Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragt und die Anerkennungsstelle in Deutschland hat festgestellt, dass Ihnen Qualifikationen für die volle Anerkennung fehlen? In diesem Fall können Sie in Deutschland Qualifizierungsprogramme besuchen, um die fehlenden theoretischen und/oder praktischen Fähigkeiten zu erwerben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Lehrgänge in einem Betrieb, fachliche Schulungsangebote, Vorbereitungskurse oder berufsbezogene Deutschkurse. Für die Teilnahme an einem solchen Programm benötigen Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG).
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfüllt werden?
In einem Anerkennungsbescheid hat die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland festgestellt, dass Ihnen noch theoretische und/oder praktische Fähigkeiten fehlen, um die volle Anerkennung Ihrer Qualifikation zu erhalten.
Sie haben sich erfolgreich für eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme angemeldet. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb in einem Weiterbildungsplan darstellen, durch welche konkreten Maßnahmen die von der Anerkennungsstelle aufgezeigten Defizite behoben werden sollen. Außerdem soll der Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des praktischen Lehrgangs zahlt. In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Qualifizierungsmaßnahme zustimmen.
Sie müssen in der Regel über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen.
Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert ist. Dies können Sie in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mindestens 1.027 Euro pro Monat, Betrag gültig für das Jahr 2023) oder einer Verpflichtungserklärung nachweisen.
Beabsichtigen Sie in einem nicht-reglementierten Beruf zu arbeiten, haben Sie zusätzlich noch eine weitere Option. Sie können die festgestellten Defizite auch im Rahmen einer Beschäftigung als Fachkraft in Ihrem angestrebten Beruf ausgleichen (§ 16d Abs. 3 AufenthG). Dafür gelten folgende weitere Voraussetzungen:
Ein konkretes Jobangebot liegt vor.
In einem Anerkennungsbescheid hat die zuständige Anerkennungsstelle festgestellt, dass Ihnen überwiegend praktische Fähigkeiten fehlen, um die volle Anerkennung zu erlangen.
Ein Weiterbildungsplan, aus dem sich ergibt, wie die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden sollen.
Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss arbeitsvertraglich zusichern, dass er die berufliche Anerkennung während des Aufenthalts in Deutschland ermöglicht.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Qualifikationen finden Sie in der Rubrik Anerkennung.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Welche Perspektiven bietet das Visum zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen?
Nach der Einreise wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise zum Durchführen der Maßnahmen zur Nachqualifizierung in der Regel für bis zu 18 Monate erteilt. Sie kann im Einzelfall für maximal sechs Monate verlängert werden, wenn Sie zum Beispiel eine Prüfung wiederholen müssen oder sich das Ausstellen der Urkunde verzögert.
Sollten Sie neben der Qualifizierungsmaßnahme arbeiten wollen, ist dies möglich: Sie dürfen für bis zu zehn Stunden in der Woche einer von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängigen Nebenbeschäftigung nachgehen. Steht die Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Berufsfeld, für welches Sie eine anerkannte Berufsqualifizierung anstreben und liegt ein konkretes Jobangebot für eine spätere Beschäftigung vor, so können Sie dieser ohne zeitliche Beschränkung nachgehen. In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigung zustimmen.
Optionen nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme
Sie haben Ihre Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen und eine volle Anerkennung erlangt? Dann können Sie für ein weiteres Jahr in Deutschland bleiben, um einen passenden Arbeitsplatz zu finden, der zu Ihrer anerkannten Berufsqualifikation passt. Dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 AufenthG) erforderlich, welche Sie ohne ausreisen zu müssen bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen. In dieser Zeit dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben. Sie haben bereits einen entsprechend anschließenden Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsplatz gefunden? Dann können Sie gleich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen und bleiben, ohne vorher auszureisen. Der Wechsel in folgende Aufenthaltstitel ist möglich:
Auf einen Blick: Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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Berufsqualifikation
Berufsqualifikation bezeichnet die intellektuellen und sozialen Fähigkeiten, die erforderlich sind, um einen bestimmten Beruf ausüben zu können.
Die Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) ist für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen Ansprechpartner bei Fragen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die BA übernimmt unter anderem die Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen.
Personen aus Drittstaaten, die ein Visum in Deutschland beantragen möchten und nicht über die finanziellen Mittel verfügen um ihren Aufenthalt zu finanzieren, können von in Deutschland lebenden Personen eingeladen werden, indem diese eine Verpflichtungserklärung bei einer deutschen Ausländerbehörde abgeben. Durch die Erklärung verpflichtet sich die einladende Person für den Visumantragsteller während seines Aufenthalts in Deutschland finanziell zu haften beziehungsweise zu bürgen. Die Erklärung kann in manchen deutschen Städten, wie etwa in Offenbach am Main sowie Wiesbaden, auch via Online-Antrag eingereicht werden.
Der Aufenthaltstitel ist die Berechtigung, die Personen aus dem Ausland für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen. Aufenthaltstitel können als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden.
Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
Fachkräfte, die ihren Abschluss nicht in Deutschland gemacht haben, müssen vor der Berufsausübung häufig ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Im Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob die ausländische Qualifikation die Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erfüllt. Nach der Prüfung erhalten die Antragsteller den Anerkennungsbescheid. Das Dokument zeigt, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf voll gleichwertig ist.