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Vermittlungsagenturen

Denken Sie darüber nach, eine Vermittlungsagentur für ihren Einwanderungsprozess nach Deutschland zu nutzen? Lesen Sie hier, worauf Fachkräfte aus dem Ausland achten sollten und welche Alternativen es gibt.

Auf „Make it in Germany“ erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um in Deutschland zu arbeiten und zu leben - von der Jobsuche über den Visumsprozess bis zum Einleben in Deutschland. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte, um den Prozess der Einreise und Arbeitsaufnahme eigenständig vollziehen zu können. 

Möchten Sie sich zusätzlich persönlich und umfassend bei dem Vermittlungsprozess begleiten lassen, haben Sie zwei Möglichkeiten – staatlich organisierte Angebote oder private Vermittlungsagenturen. Hier erhalten Sie konkrete Informationen zu beiden Optionen:

Staatlich-organisierte Vermittlung

In Deutschland ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) die staatliche Anlaufstelle für die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte. Sowohl Fachkräfte aus dem Ausland als auch Arbeitgeber in Deutschland können sich an die BA wenden, wenn sie Informationen oder Beratung benötigen. Sie können über das Kontaktformular der BA eine Anfrage unter Angabe Ihrer Deutschkenntnisse und Ihres Berufsabschlusses absenden und erhalten dann per E-Mail eine individuelle Rückmeldung über Ihre Chancen, in Deutschland zu arbeiten. Wenn Sie passende Qualifikationen haben, werden Sie in einen Bewerbenden-Pool der BA aufgenommen.

Darüber hinaus setzt die ZAV verschiedene Projekte und Programme für bestimmte Berufsbranchen in ausgewählten Partnerländern um. Die staatlichen Vermittlungsprojekte halten sich an ethische Standards zur Rekrutierung. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BA.

Privatwirtschaftliche Vermittlung

Eine weitere Möglichkeit, eine Arbeitsstelle in Deutschland zu finden und die Einreise zu organisieren, bieten private Vermittlungsagenturen. In Deutschland müssen sich private Vermittlungsagenturen nicht speziell zertifizieren oder lizensieren lassen. Wie Sie einschätzen können, ob eine Vermittlungsagentur seriös ist und Ihnen verlässliche und geeignete Dienstleistungen bietet, erfahren Sie mit Hilfe der nachfolgenden Informationen. 

Gesetzliche Grundlagen in Deutschland

Das deutsche Gesetz stellt im dritten Sozialgesetzbuch (§ 296 bis § 299 SGB) einige Vorgaben an Vermittler. In § 296 SGB steht, dass zwischen Personalvermittlern und Bewerbenden ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden muss. In diesem Vermittlungsvertrag müssen die Gebühren und Leistungen des Vermittlers transparent dargelegt werden. Außerdem sind Sie erst zur Zahlung der Vergütung verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Vorauszahlungen sind unzulässig!

Beachten Sie

Das deutsche Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass die Gebühren für die reine Vermittlung (das Zusammenbringen von Ihnen und einem Unternehmen in Deutschland) nicht mehr als 2.000 Euro betragen dürfen (§ 296 Abs. 3 SGB 3). Weitere Leistungen wie z. B. Sprachkurse müssen aber oft gesondert bezahlt werden. Lesen Sie sich die Vertragsleistungen genau durch!

Anders als bei der Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit dürfen bei der Vermittlung in eine Ausbildung Vergütungen nur vom Arbeitgeber (und nicht von dem oder der Auszubildenden) verlangt werden. 
Laut § 299 SGB besteht für deutsche Agenturen eine Informationspflicht bei grenzüberschreitender Vermittlung. Personalvermittlungen müssen Bewerbende vor Abschluss des Arbeitsvertrags in schriftlicher Form (in einer für sie verständlichen Sprache) über zehn Punkte informieren: 

  • Name/ Anschrift des Arbeitgebers
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort/e
  • Tätigkeit
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsentgelt
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf Tarifverträge bzw. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen 
  • Hinweis auf Beratungsdienste der Sozialpartner und staatlicher Stellen nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz inkl. Kontaktdaten.

Diese Informationen müssen Sie also erhalten!

Leistungen

Neben den Vermittlungsgebühren können weitere Kosten anfallen, z. B. wenn Sie über die Agentur einen Sprachkurs besuchen oder bei der Einreise und dem Visumverfahren unterstützt werden. Sie sollten daher genau prüfen, ob Ihr Arbeitgeber z. B. Ihren Sprachkurs vorfinanziert hat und Sie diese Kosten dann in Deutschland zurückzahlen müssen. Prüfen Sie außerdem, was angebotene Leistungen konkret für Dienstleistungen beinhalten. Die Unterstützung bei der Wohnungssuche kann z. B. auch aus einem Link zu einer Website mit Wohnungsangeboten bestehen. Fragen Sie am besten immer nach und lesen Sie auch das Kleingedruckte!
 

Beachten Sie

Private Vermittlungsagenturen in Ihrem Herkunftsland können Ihnen keine Garantie oder ein Versprechen dafür abgeben, dass Sie auch wirklich ein Visum für Deutschland erhalten werden. Ein Visumantrag wird individuell geprüft – darauf hat eine Vermittlungsagentur keinen Einfluss! 

Außerdem darf eine Vermittlungsagentur keinen Pass oder Original-Arbeitsdokumente behalten. Nur dafür zuständige, offizielle Behörden dürfen Ihre Dokumente einziehen!

Vertragsbindungen und Vertragsstrafen 

Achten Sie in ihrem Vermittlungsvertrag und Arbeitsvertrag darauf, wie lange Sie mindestens bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt bleiben müssen. Teilweise gibt es Vertragsbindungen von bis zu drei Jahren. Bei einem vorzeitigen Arbeitsplatzwechsel müssen Sie manchmal alle Kosten zurückzahlen, die Ihr Arbeitgeber übernommen hat. Das können schnell einige tausend Euro werden. Auch können Ihnen Vertragsstrafen drohen, wenn Sie gewissen Pflichten nicht nachkommen. Deshalb sollten Sie immer genau prüfen, welche Risiken es gibt – z. B. was passiert, wenn Sie durch die Sprachkursprüfung fallen. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen Wohnraum vermietet, verlieren Sie bei einem Arbeitsplatzwechsel auch den Wohnraum. 

Sollten Sie Probleme mit einer deutschen Vermittlungsagentur oder mit Ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis haben, lassen Sie sich am besten professionell beraten. Das Projekt „Faire Integration“ des staatlich geförderten IQ-Portals berät auf verschiedenen Sprachen und kostenfrei – allerdings erst, wenn Sie bereits in Deutschland sind.

Detailliertere Informationen finden Sie in den FAQ zu Vermittlungsagenturen des IQ-Portals.

Beachten Sie

„Make it in Germany“ führt keine Vermittlungen durch! Sollten private Personalvermittler oder Agenturen unter diesem Namen werben oder kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten, handelt es sich nicht um Dienstleistungen des offiziellen Informationsportals der Bundesregierung. 

Ethische und Faire Rekrutierung

Zwei wichtige Organisationen der Vereinten Nationen – die International Labour Organisation (ILO) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) – haben federführend Prinzipien für eine ethische und faire Rekrutierung aufgestellt, die jedoch nicht verpflichtend sind. Diese Leitlinien fordern beispielsweise, dass Fachkräften aus dem Ausland keine Rekrutierungskosten oder Gebühren für die reine Vermittlung einer Arbeitsstelle entstehen dürfen. Für diese Kosten sollten die Arbeitgeber in Deutschland aufkommen (Employer-Pays-Prinzip). Auch Bindungs- und Rückzahlungsklauseln sollten vermieden werden. Weitere Prinzipien für eine ethische und faire Rekrutierung sind u. a. Transparenz zu Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Datenschutz und der Zugang zu Rechtsmitteln.
Suchen Sie am besten nach einer Agentur, die sich an die Prinzipien für eine faire Rekrutierung hält.

Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Eine gute Möglichkeit, um seriöse Personalvermittlungsagenturen im Bereich Pflege zu erkennen, ist das im Jahr 2022 in Deutschland eingerichtete staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es wird vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübcke-Stiftung e.V. (KDA) herausgegeben und durch das Deutsche Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) inhaltlich weiterentwickelt. Das Gütesiegel zeichnet private Vermittlungsagenturen und Arbeitgeber aus, die einen fairen, ethischen und transparenten Rekrutierungsprozess gewährleisten. Zu den konkreten Anforderungen, gehören beispielsweise das Employer-Pays-Prinzip, Transparenz und das Vorhandensein eines betrieblichen Integrationsmanagementkonzepts bei den zukünftigen Arbeitgebern. Die Zertifizierung ist jedoch freiwillig.

Sechs leitende Prinzipien ziehen sich dabei durch die Anforderungen: 

  • Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit
  • Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für die Kandidatinnen und Kandidaten
  • Angemessenheit des wirtschaftlichen Risikos
  • Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten
  • Nachhaltigkeit und Partizipation
  • Übernahme der Gesamtverantwortung

Die Einhaltung der Kriterien wird durch die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft überwacht. Eine Liste mit den zertifizierten Vermittlungsagenturen finden Sie auf der Homepage des Gütesiegels. Das KDA hat darüber hinaus eine Broschüre mit wichtigen Informationen zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland erstellt. Diese Broschüre steht kostenfrei derzeit in 11 Sprachen zur Verfügung. 

Zeitarbeit/ Leiharbeit

Der Bereich der Zeitarbeit bzw. Leiharbeit ist aktuell vom deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetz stark eingeschränkt. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung bei einem Leiharbeitsunternehmen ist nur möglich, wenn der Aufenthaltstitel nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf, wie z. B. bei der „großen“ Blauen Karte EU nach § 18g Abs. 1 AufenthG. Nach § 40 AufenthG werden zustimmungspflichtige Aufenthaltstitel oder Aufenthaltserlaubnisse von der Bundesagentur für Arbeit für Ausländer als Leiharbeitnehmer abgelehnt (§ 40 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes). Das bedeutet, dass Zuwanderungsinteressierte mit einem Arbeitsvertrag eines Zeitarbeitsunternehmens in diesen Fällen keinen entsprechenden Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten können. 

Checkliste

✔  Vergleichen Sie unterschiedliche Vermittlungsagenturen und Angebote miteinander (Employer-Pays-Prinzip, Bindungs- und Rückzahlungsklauseln etc.)
✔  Lesen Sie alle schriftlichen Verträge gründlich durch, auch das Kleingedruckte. Falls Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach
✔  Ihr Arbeitsvertrag sollte nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf der Verkehrssprache ihres Herkunftslandes oder in ihrer Muttersprache vorliegen
✔  Lassen Sie sich bei Problemen oder Unklarheiten professionell beraten 
✔  Transparenz und umfassende Informationen der Agentur
✔  Gute Erreichbarkeit (Mail, Telefon, Website) 
✔  Pflege: Agentur hat das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ 
 

Weitere Informationen im Web

  1. Bundesagentur für Arbeit (BA) Services der Bundesagentur für Arbeit
  2. Integration durch Qualifizierung (IQ) Netzwerk Beratungsstellen „Faire Integration“ zu Rechten für Beschäftigte in Deutschland
  3. Internationale Organisation für Migration (IOM) IRIS-Prinzipien zur ethischen Rekrutierung
  4. International Labour Organization (ILO) Fair Recruitment Initiative
  5. Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. (KDA)/ Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) Gütesiegel Faire Anwerbung von Pflegekräften
    1. Liste der Organisationen mit Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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