Überblick über den Anerkennungs- und Einreiseprozess für Ärzte
Dieses Schaubild zeigt Ihnen Schritt für Schritt was Sie tun müssen, wenn Sie nach Deutschland kommen wollen, um als Ärztin oder Arzt zu arbeiten.
Die Bundesrepublik ist auf medizinischen Nachwuchs angewiesen. Werden Sie als Ärztin oder Arzt ein Teil des deutschen Gesundheitswesens.
In Deutschland wird dringend medizinischer Nachwuchs gesucht. Die Nachfrage wird in den nächsten Jahren weiter steigen – zumal im Krankenhausbereich viele Medizinerinnen und Mediziner in Rente gehen werden. Im Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden vor allem Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sowie Hausärztinnen und Hausärzte gesucht. Besonders in Ostdeutschland sowie im ländlichen Raum finden viele Ärztinnen und Ärzte keine Nachfolgerin oder keinen Nachfolger mehr für ihre Praxis.
Gleichzeitig hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der berufstätigen ausländischen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland mehr als verdoppelt. Viele Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland stellen jedes Jahr einen Antrag zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Qualifikation. Die Medizinerinnen und Mediziner liegen, hinter den Pflegefachkräften, oft auf Platz 2 der antragsstärksten Berufe.
Als Medizinerin oder Mediziner erwarten Sie in Deutschland vielseitige Karriereperspektiven. Sie können z. B. in Krankenhäusern, Kliniken, Gesundheitszentren, Alten- oder Krankenpflegediensten arbeiten. Hier arbeiten Sie in der Regel als Angestellte oder Angestellter. Sie können aber auch als niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt selbstständig eine medizinische Einrichtung betreiben. Darüber hinaus bieten sich weitere Berufsfelder an, wie z. B. in der medizinischen Forschung und Lehre, bei Gesundheitsämtern, Krankenversicherungen oder in der Privatwirtschaft, z. B. als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler in der Medizintechnik oder Pharmaindustrie. Insgesamt erreichen Medizinerinnen und Mediziner in Deutschland die durchschnittlich höchsten Einkommen aller Akademikerfachrichtungen.
Wenn Sie Ihre Arztausbildung im Ausland absolviert haben, benötigen Sie zur Ausübung des Berufes und zur Beschäftigungsaufnahme in Deutschland eine staatliche Zulassung, die sog. Approbation. Ohne diese Zulassung dürfen Sie nicht in Deutschland als Ärztin oder Arzt im Dienst am Patienten tätig werden. Die Approbation ist eine staatliche Zulassung zur Berufsausübung mit uneingeschränkter Berufserlaubnis. Um diese zu erhalten, muss festgestellt werden, dass Ihre Ausbildung mit der deutschen Arztausbildung gleichwertig ist.
Die zuständigen Stellen für den Berufszugang sind die Approbationsbehörden in den jeweiligen Bundesländern. Eine Liste der zuständigen Stellen zur Erteilung der Approbation finden Sie bei der Bundesärztekammer oder über den „Anerkennungs-Finder“. Bei der Antragstellung auf Approbation und Berufserlaubnis werden in der Regel auch Nachweise über die gesundheitliche Eignung (Nachweis aus Ihrem Herkunftsland oder ein in Deutschland ausgestelltes ärztliches Attest), die persönliche Eignung (Führungszeugnis bzw. Certificate of Good Standing aus Ihrer Heimat oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis) und vorhandene Deutschkenntnisse verlangt. Welche Anforderungen an Sprachkenntnisse je nach Bundesland herrschen, finden Sie beim Marburger Bund. Als Mindestanforderung in allen Bundesländern muss das allgemeinsprachliche Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorgewiesen werden. Darüber hinaus ist meist eine spezielle Fachsprachenprüfung Medizin zu absolvieren, die sich am Niveau C1 des GER orientiert.
Die Plattform „IMED-KOMM“ bietet einen umfassenden Online-Kurs Deutsch für ausländische Ärzte und Ärztinnen sowie einen speziellen Übungsbereich zur Patientenkommunikation.
Haben Sie darüber hinaus im Ausland eine zusätzliche medizinische Qualifikation oder Spezialisierung als Facharzt erworben? Dann können Sie auch die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie bereits über eine Approbation als Ärztin bzw. Arzt verfügen.
Weitere Informationen über das Anerkennungsverfahren für Medizinerinnen und Mediziner erhalten Sie auf dem mehrsprachigen Portal „Anerkennung in Deutschland“ oder bei der Bundesärztekammer.
Dieses Schaubild zeigt Ihnen Schritt für Schritt was Sie tun müssen, wenn Sie nach Deutschland kommen wollen, um als Ärztin oder Arzt zu arbeiten.
Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union, Liechtenstein, Island, Norwegen oder Schweiz benötigen Sie kein Visum bzw. keine Aufenthaltserlaubnis. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen. Im Bereich „Visum“ erfahren Sie mehr über das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte und über die Blaue Karte EU.
Haben Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikation beantragt und die Anerkennungsstelle in Deutschland hat festgestellt, dass Ihnen Qualifikationen für die volle Anerkennung fehlen? Dann informieren Sie sich, ob das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eine mögliche Option für Sie ist.
Sollten Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikation noch nicht beantragt haben, können Sie den Prozess auch erst nach der Einreise nach Deutschland starten und währenddessen bereits einen Aufenthaltstitel zur Ausübung für andere Beschäftigungen erhalten. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass Sie einen ausländischen Hochschulabschluss nachweisen können. Dieser Hochschulabschluss muss in dem Staat, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt sein. Zudem ist Voraussetzung, dass Sie bereits einen deutschen Arbeitsvertrag haben und Ihr Arbeitgeber mit Ihnen eine sogenannte Anerkennungspartnerschaft schließt. In der Rubrik „Visum zur Anerkennungspartnerschaft“ erhalten Sie detaillierte Informationen.
Möchten Sie als Ärztin oder Arzt einer forschenden Tätigkeit nachgehen und benötigen zur Beschäftigung in Deutschland ein Visum? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können zu diesem Zweck entweder das Visum zum Forschen oder die Blaue Karte EU beantragen. Überprüfen Sie dafür die jeweiligen Voraussetzungen der Aufenthaltstitel und ob Sie diese erfüllen.
✔ Ihre Karriereaussichten: Mit unserem Quick-Check können Sie Ihre Möglichkeiten in Deutschland zu arbeiten und zu leben prüfen.
✔ Starten Sie den Anerkennungsprozess: In unserer Rubrik „Anerkennung“ erfahren Sie alles rund um die Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Oder lassen Sie sich kostenlos über unsere Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ beraten.
✔ Jetzt bewerben: Finden Sie eine passende Stelle in unserer „Make it in Germany“-Jobbörse und nutzen Sie unsere Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung in Deutschland.
✔ Beratung holen: Bei Interesse an einer Beschäftigung als Ärztin oder Arzt in Deutschland unterstützt zudem die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Vermittlung von Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus berät Sie die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) kostenfrei zum Anerkennungsverfahren und hilft Ihnen, die geeigneten Stellen für das Anerkennungsverfahren und die richtigen Ansprechpartner zu finden. Sie können hierfür auch die „Beratungssuche“ des Portals "Anerkennung in Deutschland" nutzen.
Für Ärztinnen und Ärzte aus Mexiko und Kolumbien mit bereits vorhandenen B2-Sprachkenntnissen gibt es derzeit das Programm „Specialized! – Rekrutierung, Qualifizierung und Integration von ausländischen Humanmedizinerinnen und -medizinern“. Informieren Sie sich zu diesem Programm bei der Bundesagentur für Arbeit.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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