Die Niederlassungserlaubnis eröffnet viele Perspektiven: Sie können unbeschränkt mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland leben. Außerdem können Sie sowohl als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeiten als auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Sie arbeiten und leben bereits in Deutschland mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und möchten dauerhaft hierbleiben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Fachkraft einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die sogenannte Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG, auf Antrag erhalten.
Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Nach dem Aufenthaltsgesetz sind Sie eine „Fachkraft“, wenn Sie einem der folgenden Personenkreise angehören:
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
- Personen mit akademischer Ausbildung (§ 18b Abs. 1 AufenthG und Inhaber einer Blauen Karte EU)
- Internationale Forscher nach der Richtlinie (EU) 2016/801 (§ 18d AufenthG)
Welche Voraussetzungen müssen Fachkräfte für die Erteilung der Niederlassung erfüllen?
- Sie besitzen seit 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG.
- Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln gesichert.
- Sie haben mindestens 48 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
- Sie haben einen Arbeitsplatz, zu dem Ihre Qualifikation Sie befähigt beziehungsweise der Ihrer Qualifikation angemessen ist.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test Leben in Deutschland nachgewiesen werden.
Sie haben genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
Erfüllen Sie die genannten Anforderungen, dann sollten Sie am besten einen Termin bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren, um Ihren Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu stellen. Bei der Ausländerbehörde erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie im Einzelnen einreichen müssen.
Bitte beachten: In einigen Fällen kann unter erleichterten Bedingungen die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Das trifft zu, wenn Sie einer dieser Personengruppen angehören:
- Inhaber einer Blauen Karte EU
- Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland
- Hochqualifizierte
- Selbstständige
Die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie auf Antrag eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 2 AufenthG erhalten. Für Sie gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie üben seit mindestens 33 Monaten eine qualifizierte Beschäftigung mit Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung aus.
- Sie verfügen über einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)). Wenn Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden, verkürzt sich die Zeit von 33 auf 21 Monate.
- Sie haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsverordnung in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test Leben in Deutschland nachgewiesen werden.
- Sie können nachweisen, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.
- Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Die Niederlassungserlaubnis für Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland
Haben Sie Ihr Studium oder Ihre Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich absolviert? Für Sie gelten auch Sonderbestimmungen für die Niederlassungserlaubnis:
- Sie besitzen seit mindestens zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als „Fachkraft“ (Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG).
- Sie haben einen Arbeitsplatz, zu dem Ihre Qualifikation Sie befähigt beziehungsweise der Ihrer Qualifikation angemessen ist.
- Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test „Leben in Deutschland“ nachgewiesen werden.
- Sie können nachweisen, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.
Die Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte
In besonderen Fällen können hochqualifizierte Fachkräfte bereits von Beginn an ohne vorherigen Mindestaufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 3 AufenthG erhalten.
Wenn Sie bei mehrjähriger Berufserfahrung zum Beispiel Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen oder eine Lehrperson in herausgehobener Funktion sind, können Sie sofort nach der Einreise in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Wichtig ist dabei ist, dass Sie:
- eine akademische Ausbildung nachweisen und
- wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass Sie sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integrieren können und Ihr Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe gesichert ist.
Stellen Sie am besten vor Ihrer Einreise die erforderlichen Unterlagen für die sofortige Erteilung der Niederlassungserlaubnis zusammen.
Die Niederlassungserlaubnis für Selbstständige
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit nach § 21 AufenthG sind, können Sie bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis (§ 21 Abs. 4 AufenthG) auf Antrag erhalten. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Beantragung einen gültigen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.
- Sie müssen die geplante Selbstständigkeit erfolgreich verwirklicht haben.
- Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familienangehörigen in Deutschland dauerhaft gesichert ist.
Gehören Sie keiner der oben genannten Zuwanderergruppen an? Erfahren Sie auf der BAMF-Website, was Sie tun können, um eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland zu erhalten.
Kosten
Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist mit entsprechenden Gebühren verbunden, die jedoch zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsgruppen variieren. Allgemein betragen die Kosten für eine Niederlassungserlaubnis 113 Euro, für Selbstständige belaufen sie sich auf 124 Euro, und Hochqualifizierte müssen 147 Euro für den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zahlen.