Die Niederlassungserlaubnis eröffnet viele Perspektiven: Sie können unbeschränkt mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland leben. Außerdem können Sie sowohl als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeiten als auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Sie arbeiten und leben bereits in Deutschland mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und möchten dauerhaft hierbleiben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Fachkraft einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die sogenannte Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG, auf Antrag erhalten.
Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Nach dem Aufenthaltsgesetz sind Sie eine „Fachkraft“, wenn Sie einem der folgenden Personenkreise angehören:
- Personen mit inländischer qualifizierter oder ausländischer gleichwertiger Berufsausbildung (§ 18a AufenthG i. V.m. § 18 Abs.3 Nr.1 AufenthG)
- Personen mit deutscher oder anerkannter oder vergleichbarer ausländischer akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG i.V. m. §18 Abs.3 Nr. 2 AufenthG)
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 18g AufenthG)
- Internationale Forscherinnen und Forscher nach der Richtlinie (EU) 2016/801 (§ 18d AufenthG)
Welche Voraussetzungen müssen Fachkräfte für die Erteilung der Niederlassung erfüllen?
- Sie besitzen seit drei Jahren einen Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG.
- Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln gesichert.
- Sie haben mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
- Sie haben eine Beschäftigung, die Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis ausüben dürfen.
- Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test „Leben in Deutschland“ nachgewiesen werden.
- Sie haben genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
Erfüllen Sie die genannten Anforderungen, dann sollten Sie am besten einen Termin bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren, um Ihren Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu stellen. Bei der Ausländerbehörde erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie im Einzelnen einreichen müssen.
Beachten Sie: In einigen Fällen kann unter erleichterten Bedingungen die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Das trifft zu, wenn Sie einer dieser Personengruppen angehören:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland
- Hochqualifizierte
- Selbstständige