Bei den Integrationskursen geht es um Alltägliches wie Arbeit & Beruf, Einkaufen, Fernsehen oder Kindererziehung. Auch Behördenbesuche, E-Mails oder Briefe schreiben und Bewerbungsgespräche sind Thema. Sie lernen etwas über Kultur und Politik, das Zusammenleben in Deutschland sowie die Werte der deutschen Gesellschaft. Der Sprachkurs besteht normalerweise aus 600 Unterrichtsstunden, der Orientierungskurs aus 100 Stunden. Spezielle Kursarten werden unter anderem für Frauen, Eltern oder junge Erwachsene bis 27 Jahre angeboten. Am Ende des Kurses gibt es eine kostenlose Abschlussprüfung für alle Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Wer kann einen Integrationskurs machen?
Die Integrationskurse sind für alle gedacht, die neu nach Deutschland kommen und sich mit ihrem Deutsch noch nicht problemlos im Alltag zurechtfinden. Ob Sie einen Kurs besuchen dürfen oder eventuell verpflichtet sind, an einem Kurs teilzunehmen, hängt von Ihrem Herkunftsland und Ihren Deutschkenntnissen ab. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Teilnahmeregelungen zusammengestellt:
Als Staatsangehörige der EU sind Sie im Rahmen freier Kursplätze eingeladen, an einem Integrationskurs teilzunehmen, wenn Sie Deutsch lernen oder Ihr Deutsch verfeinern wollen. Sie sind hierzu aber nicht verpflichtet.
Auch als Nicht-EU-Staatsangehörige steht Ihnen die Teilnahme offen. Wenn Ihre Deutschkenntnisse noch nicht besonders gut sind, können Sie hierzu eventuell auch verpflichtet werden. Wenn Sie arbeiten und keine Zeit haben, einen Voll- oder Teilzeitkurs zu besuchen, können Sie von der Kursteilnahme befreit werden. Ob Sie einen Kurs besuchen dürfen oder müssen, teilt Ihnen die Ausländerbehörde bei der Ausstellung Ihres Aufenthaltstitels mit.
Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Kosten gibt es hier.
So finden Sie einen Integrationskurs
Die Integrationskurse werden von über 1.300 Sprachschulen vor Ort angeboten und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
- Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen, gehen Sie zu der Ausländerbehörde in Ihrer Nähe, wo Sie den Berechtigungsschein erhalten (die Erlaubnis, dass Sie an einem Integrationskurs teilnehmen dürfen). EU-Bürgerinnen und -Bürger können die Zulassung zu einem Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen.
- Anschließend suchen Sie sich einen Kursträger. Hier hilft Ihnen die Ausländerbehörde oder die Migrationsberatungsstelle. Ganz einfach läuft die Suche auch über das Online-Auskunftssystem NAvI des BAMF.
- Wenn Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe gefunden haben, gehen Sie bei diesem vorbei oder rufen dort an. Der Kursträger wählt dann zusammen mit Ihnen einen passenden Integrationskurs aus und informiert Sie über den Kursbeginn.
Nach der Abschlussprüfung erhalten Sie ein „Zertifikat Integrationskurs“. Wenn Sie die Abschlussprüfung innerhalb von zwei Jahren, nachdem Sie für den Kurs zugelassen worden sind, bestehen, bekommen Sie die Hälfte Ihres Kursbeitrages erstattet.