In Deutschland ist es verpflichtend, eine Krankenversicherung abzuschließen. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Dies sind zwei verschiedene Systeme, zwischen denen man nicht beliebig wechseln kann.
Für die ersten Tage bis Wochen in Deutschland, bevor Sie eine Krankenversicherung haben, empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Für den Krankheitsfall sind Sie so versichert, zumal ein Nachweis einer Krankenversicherung bei der Visumsbeantragung verlangt werden kann.
Die gesetzliche Krankenkasse
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind gesetzlich versichert. Als gesetzlich Versicherte können Sie aus einer Vielzahl von Versicherungen die Krankenkasse aussuchen, die am besten zu Ihnen passt. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier.
Die gesetzliche Krankenkasse umfasst verschiedene Aspekte und Merkmale, die sie auszeichnen
- Die Höhe des Beitrags für die Krankenkasse hängt von Ihrem Einkommen und der Versicherung ab, die sie gewählt haben.
- Die Krankenkasse zahlt meistens die Kosten für Arztbesuche und Medikamente direkt. Im Normalfall kriegen Sie keine Rechnung.
- Auch Ihre Familie genießt über Ihre Krankenkasse einen Versicherungsschutz: Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner nicht arbeiten, können Sie sie oder ihn kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder.
Leistungen der Krankenkasse
Werden Sie krank, sind Sie in Deutschland gut aufgehoben. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle dringend notwendigen medizinische Behandlungen. Der Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen erstreckt sich hierbei auf folgende Leistungen:
- ambulante ärztliche Behandlungen, zum Beispiel in Arztpraxen
- zahnärztliche Versorgung
- Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel
- stationäre Aufenthalte und Behandlungen, zum Beispiel in Krankenhäusern
- medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung
Bei weiteren Leistungen unterscheidet sich je nach Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden. Beispiele für solche Leistungen sind professionelle Zahnreinigungen oder Hautkrebsvorsorgen. Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme bei bestimmten Leistungen haben, können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.