Freuen Sie sich auf eine gemeinsame Zeit mit Ihrer Familie in Deutschland. Zwar gelten einige Voraussetzungen für den Familiennachzug. Aber diese werden Sie als internationale Fachkraft sicherlich erfüllen.
Sie sind EU-Bürgerin oder EU-Bürger, leben und arbeiten in Deutschland und möchten Ihren Ehegatten nach Deutschland holen? Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit einem Freizügigkeitsrecht können Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder ebenso in Deutschland leben und arbeiten. Ob ihre Familienangehörigen eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigen, hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Nachziehender Partner ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU, EWR
Ist Ihr Ehegatte selbst Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Landes, dann ist der Zuzug nach Deutschland ganz einfach. Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin kann ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Eine spezielle Aufenthaltserlaubnis muss nicht beantragt werden.
Nachziehender Ehegatte ist Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der EU
Wenn Sie EU-/EWR-Bürgerin oder EU-/EWR-Bürger sind und Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus einem Nicht-EU-Staat kommt, benötigt er oder sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs. Hat der nachziehende Lebenspartner bereits einen Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat, kann er oder sie visumfrei nach Deutschland (§ 2 Abs. 4 FreizügG/EU) einreisen.