Einreise nach Deutschland. Reisende mit Rollkoffer steht in einem modernen Flughafenbereich bei Sonnenuntergang.

Ehegattennachzug zu EU-Bürger

Sie sind EU-Bürger, haben sich in Deutschland eingelebt und wollen jetzt Ihren Ehegatten nachholen? Lesen Sie hier, was Sie beim Familiennachzug beachten müssen.

Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz, leben und arbeiten in Deutschland und möchten Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten nach Deutschland holen? In diesem Fall kann Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ebenso in Deutschland leben und arbeiten. Ob dafür eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, hängt von der jeweiligen Staatsangehörigkeit Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ab.

Möchten Sie neben Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner auch mit Ihren Kindern in Deutschland leben? Informieren Sie sich in der Rubrik „Kindernachzug” über die geltenden Regelungen.

Nachziehender Ehegatte ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU des EWR oder der Schweiz

Ist Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte selbst Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweiz, dann ist der Zuzug nach Deutschland ganz einfach. Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin kann ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Eine spezielle Aufenthaltserlaubnis muss nicht beantragt werden.

Nachziehender Ehegatte ist Staatsangehöriger eines Drittstaates

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner aus einem Drittstaat kommt, benötigt er oder sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs. Hat der nachziehende Lebenspartner oder die nachziehende Partnerin bereits einen Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat, EWR-Staat oder der Schweiz kann er oder sie visumfrei nach Deutschland (§ 2 Abs. 4 FreizügG/EU ) einreisen.

Ehegattennachzug: Aufenthaltserlaubnis nach visumfreier Einreise

Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, der Republik Südkorea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika, die zum Zweck des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, können dann die erforderliche Aufenthaltserlaubnis direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde  beantragen.

Wie Sie das Visum zum Ehegattennachzug beantragen

Benötigt Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte ein Visum für die Einreise nach Deutschland, muss er oder sie ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen. Das Visum kann online über das Auslandsportal  des Auswärtigen Amtes oder direkt bei der deutschen Botschaft  beantragt werden. Eine Auflistung aller Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland finden Sie unter Beratungs- und Anlaufstellen.

Für die Beantragung eines Visums zum Zweck des Familiennachzugs müssen in der Regel der Reisepass sowie die Nachweise der Eheschließung oder der Verpartnerung erbracht werden. Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft, welche weiteren Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, machen Sie sich rechtzeitig mit den für den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut und stellen Sie frühzeitig den Antrag. Nach der Einreise muss der zugezogene Ehegatte zuerst seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden und danach die Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug persönlich beantragen. Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erhält der zugezogene Ehegatte oder die zugezogene Ehegattin sofort das uneingeschränkte Recht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen.

Weitere Informationen im Web

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Willkommen auf dem Familienportal
  2. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Worauf Sie beim Familiennachzug achten müssen
  3. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf“ unterstützt Mütter mit Migrationshintergrund beim Jobeinstieg

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Beraterin sitzt vor einem Computerbildschirm in einem Büro mit weiteren Personen im Hintergrund
Hamburger Hafen mit Schiffen und moderner Architektur – ein Symbol für Offenheit, Vielfalt und die Willkommenskultur in Deutschland.