Einreise und Beschäftigung privilegierter Staatsangehöriger
Erfahren Sie, welche Drittstaatsangehörigen einen Sonderzugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Für Einige von ihnen, ist auch eine visumfreie Einreise möglich.
Brauche ich ein Visum? Finden Sie heraus, ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen!
Brauche ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten? Und welche Visa-Bestimmungen gelten für mich, wenn ich in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen möchte? Diese Fragen stehen für viele am Anfang ihrer Überlegungen, sich in Deutschland nach einem Arbeitsplatz umzusehen und den nächsten Karriereschritt zu planen. Kurz geantwortet: Ob und welches Visum beantragt werden muss, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen, welche beruflichen Qualifikationen Sie haben und zu welchem Zweck Sie nach Deutschland kommen möchten.
Wenn Sie freizügigkeitsberechtigte Bürgerin oder freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU sind, haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das Gleiche gilt, wenn Sie aus Island, aus Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (EFTA-Staaten) kommen.
Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit: Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands und der USA können zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder der betrieblichen Berufsausbildung ohne Visum nach Deutschland einreisen. In diesem Fall muss vor Aufnahme einer Beschäftigung die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt werden. Nur wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger dieser Staaten sind, können Sie sich unmittelbar an die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz in Deutschland wenden. Möchten Sie schon kurz nach der Einreise eine Beschäftigung aufnehmen, empfiehlt sich allerdings die Beantragung eines entsprechenden Visums vor der Einreise.
Alle anderen Drittstaatsangehörigen, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland kommen wollen, müssen vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Einreise und Aufenthalt zum Zweck des Studiums: Kommen Sie nach Deutschland, um zu studieren, können Sie ohne Visum einreisen, wenn Sie die Staatsangehörigkeit folgender Länder haben: Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Kanada, Honduras, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und USA. Gleiches gilt, wenn Sie in Deutschland eine schulische Ausbildung absolvieren möchten. Nach der Einreise müssen Sie innerhalb von 90 Tagen die entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen
Weitere Informationen zur Visumpflicht bzw. -freiheit erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amt.
Wenn Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen, prüfen Sie zunächst, ob Sie mit einer dieser Staatsangehörigkeiten privilegiert einreisen können.
Erfahren Sie, welche Drittstaatsangehörigen einen Sonderzugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Für Einige von ihnen, ist auch eine visumfreie Einreise möglich.
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