Um eine Ausbildung in Deutschland zu absolvieren, benötigen Personen aus einem Drittstaat ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Absolvieren einer Berufsausbildung. Für das Visum benötigen Sie die Zusage für einen Ausbildungsplatz und Deutschkenntnisse (in der Regel auf dem Niveau B1). Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend Geld zum Leben in Deutschland haben werden. Bei schulischen Ausbildungen müssen Sie zusätzlich Ihren Schulabschluss anerkennen lassen; für ein duales Studium benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung.
Als Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz benötigen Sie keinen entsprechenden Aufenthaltstitel, um in Deutschland eine Ausbildung zu machen. Wichtig sind aber die deutschen Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1, da der Unterricht und die Prüfungen in der Berufsschule auf Deutsch stattfinden.
Mehr Informationen finden Sie unter „Voraussetzungen für eine Ausbildung“