Seit 10 Jahren begleitet das Portal „Make it in Germany“ viele Geschichten im Bereich der Fachkräfteeinwanderung. Hier berichten Fachkräfte von ihren persönlichen Erfahrungen, Stimmen aus unserem Partnernetzwerk reflektieren über die politischen Entwicklungen und Arbeitgeber geben Einblicke, wie die Rekrutierung aus dem Ausland gelingt. Außerdem zeigt unser Zeitstrahl am Ende der Seite Ihnen, was in den letzten 10 Jahren passiert ist.
We made it!
10 Jahre „Make it in Germany“
Wir schreiben Erfolgsgeschichten mit Zukunft – mit internationalen Fachkräften, Unternehmen und einem starken Partnernetzwerk.
„Make it in Germany“ erreicht Fachkräfte weltweit
Zahlen & Fakten
Weitere Statements aus dem Partnernetzwerk
Weitere Stimmen aus der Praxis von internationalen Fachkräften, Unternehmen und Beratenden
Das ist in den letzten 10 Jahren passiert ...
Ausländische Fachkräfte sind Teil der Demografiestrategie der Bundesregierung.
„Make it in Germany“ geht als Willkommensportal für Fachkräfte aus dem Ausland online.
Das Anerkennungsgesetz des Bundes für ausländische Berufsqualifikationen tritt in Kraft.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (kurz: Anerkennungsgesetz) ist seit dem 1. April 2012 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Gewinnung und Integration ausländischer Fachkräfte, indem die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geregelt und vereinheitlicht wurden.
Durch das Gesetz wurden Regelungen der EU-Berufsanerkennungs-richtlinie auf nicht reglementierte Berufe und auf Berufsqualifikationen aus Drittstaaten erweitert. Das Anerkennungsgesetz regelt seitdem die Verfahren bei den mehr als 600 Berufen, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Die Anerkennung in landesrechtlichen Berufen wird dagegen durch die Gesetze der Bundesländer geregelt. Diese folgen bis 2014.
Zum Thema Anerkennung und den rechtlichen Grundlagen können Sie sich auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ informieren.
Die „Blaue Karte EU“ tritt in Kraft.
Die Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG) ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen. Mit dem entsprechenden Gesetz wurde die Hochqualifizierten-Richtlinie der EU umgesetzt. Damit einher gingen Verbesserungen im Aufenthalts- und Ausländerbeschäftigungs-recht beispielsweise für internationale Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen und Auszubildende. Auch ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Akademikerinnen und Akademiker wurde eingeführt.
Mehr Informationen über die „Blaue Karte EU“ finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Über die Voraussetzungen können Sie sich in der Rubrik „Visum“ informieren.
Start der Weltkarte mit deutschen Institutionen
Eine Reform der Beschäftigungsverordnung erleichtert die Einwanderung in nicht-akademische Mangelberufe.
Mit der Neufassung der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung) wurde das Ziel verfolgt, das Ausländerbeschäftigungsrecht zu vereinfachen. Darüber hinaus sollte sie einer auf die Gewinnung von Fachkräften ausgerichteten Zuwanderungspolitik gerecht werden. Die Reform erleichterte den Zugang zum Arbeitsmarkt von beruflich qualifizierten ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten, indem für diese Gruppe die Möglichkeit geschaffen wurde, in nichtakademische „Engpassberufe“ (beispielsweise Pflegekräfte und Bauelektrikerinnen/-elektriker) zuzuwandern.
Mit der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ wird eine persönliche Beratungsstruktur auf dem Portal eingebunden.
Die Kanäle auf Twitter und YouTube starten.
Ein neuer Aufenthaltstitel wird eingeführt.
Ein neues Gesetz zum Bleiberecht, das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, tritt am 01.08.2015 in Kraft. Durch das Gesetz soll es u.a. erleichtert werden, die volle Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses zu erreichen. Dafür wurde ein neuer Aufenthaltstitel für Anpassungsqualifizierungen geschaffen (damaliger § 17a AufenthG).
Der Titel hat ermöglicht, dass ausländische Fachkräfte für maximal 18 Monate an Anpassungsqualifizierungen in Deutschland teilnehmen können. Unter Anpassungsqualifizierungen fallen verschiedene Bildungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsverfahrens: u.a. Anpassungslehrgänge, Weiterbildungen und Sprachkurse. Darüber hinaus wurde es durch den § 17a AufenthG ermöglicht,
- sich nach der Bildungsmaßnahme zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufzuhalten,
- ür das Absolvieren einer Kenntnisstandprüfung einzureisen sowie
- eine dem angestrebten Beruf ähnliche Beschäftigung bereits begleitend zu einer Anpassungsmaßnahme aufzunehmen.
Heute wird der Aufenthalt zur Anerkennung durch §16d AufenthG geregelt. Mehr Informationen finden Sie auf unserem Portal unter „Anerkennung“ und „Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ sowie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".
Besucherinnen und Besucher des Portals können Deutschland auf der interaktiven Karte der Bundesländer erkunden
Besucherinnen und Besucher des Portals können Deutschland auf der interaktiven Bundesländer-Karte erkunden. Sie finden dort wichtige Ansprechpartner und Services für ausländische Fachkräfte und können sich über Fakten wie Hauptstädte, Einwohnerzahlen und Wirtschaftsfelder der einzelnen Bundesländer informieren.
Der „Make it in Germany“-Newsletter startet und informiert über aktuelle Themen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung.
Arbeitgeber in Deutschland können sich unkompliziert auf dem Portal in einem eigenen Bereich informieren.
„Make it in Germany“ wird offiziell zum Portal der Bundesregierung zur Information von Fachkräften aus dem Ausland.
durch den Deutschen Bundestag im Juni 2019
„Make it in Germany“ beginnt, Webinare für Fachkräfte und Arbeitgeber anzubieten.
„Make it in Germany“ beginnt 2020, Webinare für Fachkräfte und Arbeitgeber anzubieten. Die "Make it in Germany"- Webinare informieren sowohl internationale Fachkräfte als auch deutsche Arbeitgeber zu den Chancen von qualifizierter Zuwanderung. Themen vergangener Webinare sind unter anderem: Rekrutierung, Integration, Jobsuche, Studium und Spracherwerb. Auf unserem Portal können Sie sich für das nächste Webinar anmelden oder sich die Aufzeichnungen vergangener Termine ansehen.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert. Der Fachkräftebegriff wird nun einheitlich definiert und Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung können leichter zu Arbeitszwecken nach Deutschland einwandern; bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss teilweise weiter erleichtert.
Einige Neuregelungen sind:
- Der Arbeitsmarkteinstieg für Fachkräfte wurde erleichtert, indem die sogenannte Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit entfällt.
- Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher Ausbildung ist nicht mehr auf „Engpassberufe“ beschränkt.
- Darüber hinaus können sie zur Arbeitsplatzsuche einreisen.
- Auch die Einreise zur Suche eines Ausbildungsplatzes wird ermöglicht
- Die Möglichkeiten zur Einreise und zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden ausgebaut.
- Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird eingeführt.
- Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wurde eingerichtet. Sie dient als Ansprechpartner für Menschen, die aus dem Ausland die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation beantragen möchten.
Erfahren Sie mehr zu den Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf unserem Portal unter „Visum & Aufenthalt“.
Häufige Fragen und Antworten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Die Jobbörse ist nun in vier Sprachen (DE, EN, FR, ES) verfügbar.
In der „Make it in Germany”-Jobbörse finden Fachkräfte aus dem Ausland Angebote von der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, bei denen die Arbeitgeber explizit auch Bewerbungen aus dem Ausland begrüßen. Durch eine integrierte Übersetzungsfunktion ist es nun auch möglich, sich die Jobs auf Englisch, Französisch und Spanisch anzeigen zu lassen. Probieren Sie es hier aus!
Das Bundeskabinett beschließt neue „Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“. Damit will die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiterentwickeln.