Zudem gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Schultypen. Eine grobe Einteilung der Schulen gilt jedoch in ganz Deutschland:
Grundschule
Die Schulzeit beginnt in der Regel für 6-Jährige in der Grundschule. Diese besuchen die Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse. Nur in Berlin und Brandenburg endet die Grundschule erst nach der sechsten Klasse. Je nachdem, wie gut Ihre Kinder in der Grundschule sind, können Sie als Eltern anschließend gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern entscheiden, welchen Schultyp Ihr Kind ab der fünften (bzw. siebten) Klasse besucht. Am meisten verbreitet ist die folgende Aufteilung bei den weiterführenden Schulen:
- Grundschule (Klasse 1–4/6)
- Gesamtschule oder Gemeinschaftsschule (Klasse 5/7–9/10 oder 12/13)
- Gymnasium (Klasse 5/7–12/13)
Gesamtschule/Gemeinschaftsschule
Hier können Schülerinnen und Schüler je nach Leistung und Verweildauer den ersten Schulabschluss ESA (Hauptschulabschluss), den mittleren Schulabschluss MSA (Realschulabschluss, Mittlere Reife), die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangen. In manchen Bundesländern haben diese Schulen spezielle Namen wie Mittelschule, Sekundarschule, Oberschule etc., aber sie funktionieren alle ähnlich. Zum Teil existieren auch noch Haupt- und Realschulen in einzelnen Bundesländern.
Nach dem Erreichen einer der Abschlüsse der Sekundarstufe I ist es möglich, entweder weiter eine allgemeinbildende Schule zu besuchen, um z. B. das Abitur zu erlangen oder eine Berufsausbildung zu absolvieren; diese kann rein schulisch oder dual sein.
Die Vollzeitschulpflicht beträgt 9–10 Jahre (je nach Bundesland) und die Teilzeitschulpflicht 2–3 Jahre bzw. bis zum 18. Lebensjahr. Eine Teilzeitschulpflicht wird erfüllt, wenn die Schülerinnen und Schüler im Anschluss an den Besuch einer allgemeinbildenden Schule (Vollzeitschule) z. B. eine Berufsausbildung absolvieren, die den Besuch einer Berufsschule inkludiert (duale Ausbildung).
Gymnasium
Hier können Schülerinnen und Schüler am Ende der zwölften oder dreizehnten Klasse (je nach Bundesland) durch eine erfolgreich bestandene Prüfung ihr Abitur oder ihr Fachabitur erhalten. Diese Qualifikation berechtigt sie dazu, anschließend an einer Universität oder (Fach-)Hochschule zu studieren. Aber auch Absolventinnen und Absolventen von Gymnasien können den direkten Einstieg in die Praxis über eine Berufsausbildung wählen.