
Auf einen Blick: Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung erhalten können.
Sie würden gerne eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren? Dafür gibt es ein spezielles Visumantragsverfahren, das Sie hier nachlesen können.
Eine Berufsausbildung in Deutschland bietet viele Chancen und bereitet Sie bestens auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. So haben Sie Möglichkeit, eine schulische oder eine betriebliche Berufsausbildung zu absolvieren. In beiden Fällen kann ein Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG erforderlich sein.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?.
Bei betrieblicher Berufsausbildung wird im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt werden. Dies ist ein internes Behördenverfahren – Sie müssen dafür nichts tun. Darüber hinaus wird geprüft, ob vorrangige Bewerberinnen oder Bewerber aus Deutschland oder der EU für den Ausbildungsplatz in Frage kommen (sogenannte Vorrangprüfung).
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Für die Absolvierung einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung wird die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung erteilt. In Deutschland dauert eine qualifizierte Berufsausbildung mindestens zwei Jahre.
Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie bis zu zehn Stunden in der Woche einer Nebentätigkeit nachgehen, die unabhängig von Ihrer Berufsausbildung ist.
Absolvieren Sie eine betriebliche qualifizierte Berufsausbildung, so erlaubt Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 16a Abs. 1 S. 3 AufenthG den Besuch eines vorbereitenden berufsbezogenen Deutschkurses. Dies gibt Ihnen Gelegenheit, Ihre Deutschkenntnisse gezielt zu verbessern.
Haben Sie Ihre Berufsausbildung erfolgreich absolviert, können Sie bis zu zwölf weitere Monate in Deutschland bleiben, um eine Beschäftigung zu finden, die zu Ihrer Berufsausbildung passt. Dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG erforderlich. Diese beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.
Während der Arbeitsplatzsuche in Deutschland dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Sobald Sie eine Stelle gefunden haben, für die Sie qualifiziert sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung (§ 18a AufenthG) beantragen, ohne aus Deutschland ausreisen zu müssen. Welche weiteren Optionen Sie nach der Absolvierung einer Berufsausbildung in Deutschland haben, erfahren Sie in der Rubrik Perspektiven nach der Ausbildung.
Als Absolventin beziehungsweise Absolvent einer Berufsausbildung in Deutschland können Sie bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten (§ 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG), wenn Sie auch die übrigen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung erhalten können.
Sie wollen in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren, haben aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden? Mit einem Visum zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche nach § 17 Abs. 1 AufenthG können Sie nach Deutschland kommen, um sich in Deutschland auf Stellen zu bewerben und einen passenden Ausbildungsplatz zu finden.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Mit dem Visum beziehungsweise der Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche können Sie bis zu sechs Monate nach Deutschland einreisen, um sich vor Ort auf eine Ausbildungsstelle zu bewerben. Während dieser Zeit dürfen Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Ausbildungs- bzw. Studienplatzsuche erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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