Auf einen Blick: Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung erhalten können.
Sie würden gerne eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren? Dafür gibt es ein spezielles Visumantragsverfahren, das Sie hier nachlesen können.
Eine Berufsausbildung in Deutschland bietet viele Chancen und bereitet Sie bestens auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. So haben Sie Möglichkeit, eine schulische oder eine betriebliche Berufsausbildung zu absolvieren. In beiden Fällen kann ein Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG erforderlich sein.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Bei betrieblicher Berufsausbildung wird im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt werden. Dies ist ein internes Behördenverfahren – Sie müssen dafür nichts tun.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Für die Absolvierung einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung wird die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung erteilt.
Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer Berufsausbildung können Sie bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen, wenn diese unabhängig von Ihrer Berufsausbildung ist.
Wenn Sie eine betriebliche qualifizierte Berufsausbildung absolvieren, dann dürfen Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen vorbereitenden Deutschsprachkurs in Deutschland besuchen (§ 16a Abs. 1 S. 4 AufenthG). Das kann ein staatlich geförderter Berufssprachkurs sein, oder ein anderer Sprachkurs zur gezielten Vorbereitung auf die Ausbildung.
Haben Sie Ihre Berufsausbildung erfolgreich absolviert, können Sie bis zu 18 weitere Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Beschäftigung zu finden. Dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG erforderlich. Diese beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.
Haben Sie eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf erfolgreich abgeschlossen, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche für bis zu 12 Monate erteilt. Diese kann einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden.
Während der Arbeitsplatzsuche in Deutschland dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Sobald Sie eine qualifizierte Stelle gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung beantragen, ohne aus Deutschland ausreisen zu müssen. Wenn Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung im einem Gesundheits- oder Pflegeberuf als Pflegehelferin oder Pflegehelfer beschäftigt werden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für sonstige Beschäftigung nach §19c Abs.1 AufenthG i.v.m. §22a Beschv.
Welche weiteren Optionen Sie nach der Absolvierung einer Berufsausbildung in Deutschland haben, erfahren Sie in der Rubrik „Perspektiven nach der Ausbildung“.
Wenn Sie in Deutschland erfolgreich eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten (§ 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG), wenn Sie auch die übrigen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung erhalten können.
Sie wollen in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren, haben aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden? Mit einem Visum zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche nach § 17 Abs. 1 AufenthG können Sie nach Deutschland kommen, um sich in Deutschland auf Stellen zu bewerben und einen passenden Ausbildungsplatz zu finden.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Mit dem Visum beziehungsweise der Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche können Sie bis zu neun Monate nach Deutschland einreisen, um sich vor Ort auf eine Ausbildungsstelle zu bewerben. Während dieser Zeit dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche eine Beschäftigung ausüben. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen auszuüben.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche erhalten können.
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