Auf einen Blick: Visum zum Familiennachzug zu Ausländern
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zum Familiennachzug erhalten können.
Leben Sie gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland! Informieren Sie sich hier, was sie beim Ehegattennachzug außerhalb der EU beachten müssen.
Staatsangehörige aus Ländern außerhalb eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz können zusammen mit ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen. Welche Bestimmungen gelten, hängt von der Staatsangehörigkeit der nachziehenden Familienangehörigen ab.
Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU / EWR kommen und Ihr nachziehender Ehepartner selbst Staatsangehöriger eines EU-, EWR-Landes ist, genießt er oder sie das Freizügigkeitsrecht. Das heißt, der nachziehende Familienangehörige kann ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Für die Einreise benötigt er oder sie lediglich einen Personalausweis.
Auch wenn Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus einem Drittstaat kommt, können Sie sich auf eine gemeinsame Zukunft in Deutschland freuen. Für den Ehegattennachzug zu Fachkräften aus Drittstaaten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Für den Nachzug zu einer Fachkraft mit gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland sind keine Deutschkenntnisse nachzuweisen. Um sich in Deutschland wohlzufühlen und sich im Alltag zurechtzufinden, sollten sich ihre Familienmitglieder dennoch eigenständig auf Deutsch verständigen können. Ihre Familie wird sich in Deutschland bestimmt am wohlsten fühlen, wenn alle etwas Deutsch sprechen. Wie dies gelingen kann, erklären wir Ihnen in der Rubrik „Deutsch lernen“.
Auch nicht verheiratete Lebenspartner können von der Möglichkeit des Familiennachzugs Gebrauch machen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen für den Ehegattennachzug erfüllen. Dabei ist es wichtig, dass die nach ausländischem Recht geschlossene Lebenspartnerschaft im Wesentlichen, denen bis 2018 in Deutschland möglichen Lebenspartnerschaften entspricht. Dazu gehört grundsätzlich:
Gleiches gilt für Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts oder von denen mindestens eine Person weder dem weiblichen oder männlichen Geschlecht angehört.
... wie Sie Ihren Ehegatten oder Ihre Ehegattin nach Deutschland holen?
Braucht Ihr Ehegatte (Lebenspartner) oder Ihre Ehegattin (Lebenspartnerin) ein Visum für die Einreise nach Deutschland, muss er oder sie das Visum bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat in dem Wohnsitzstaat beantragen. Eine Auflistung aller Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland finden Sie auf der der Weltkarte „Beratungs-und Anlaufstellen“.
Für die Beantragung eines Visums zum Zweck des Familiennachzugs müssen in der Regel der Reisepass sowie die Nachweise der Eheschließung oder der Verpartnerung erbracht werden. Fragen Sie die deutsche Botschaft vor Ort, welche weiteren Unterlagen vorgelegt werden müssen. Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, machen Sie sich bitte rechtzeitig mit den für den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut und stellen Sie frühzeitig den Antrag.
Wenn Ihre Familie in Deutschland angekommen ist, melden Sie Ihre Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt. Bei der zuständigen Ausländerbehörde muss vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Da es häufig lange Wartezeiten auf einen Termin gibt, sollten Sie diesen frühzeitig reservieren. Dafür müssen Sie die Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen sowie Mietnachweise zusammenstellen und möglicherweise weitere Dokumente, je nach Ihrer speziellen familiären Situation.
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erhält der zugezogene Ehegatte (Lebenspartner) oder die zugezogene Ehegattin (Lebenspartnerin) sofort das uneingeschränkte Recht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen.
Wurde Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken erstmals ab dem 01.03.2024 erteilt? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland zu holen. Welche Bestimmungen für den Elternnachzug gelten, erfahren Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft bzw. bei der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland.
Abseits des Elternnachzugs dürfen Ihre Familienangehörigen zu vorübergehenden familiären Besuchen nach Deutschland einreisen. Über das Visum zum Familienbesuch informieren die deutschen Botschaften auf ihren Websites.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zum Familiennachzug erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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