Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Visum zum Arbeiten für Fachkräfte

Sie haben eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden und benötigen ein Visum? Diese Voraussetzungen müssen Sie hierfür erfüllen!

Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG beziehungsweise § 18b AufenthG erhalten, um in Deutschland als Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Arbeiten erfüllt werden?

  • Ihre Qualifikation muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, ist eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich. Wie das Anerkennungsverfahren abläuft, erfahren Sie in der Rubrik „Anerkennung“.
  • Sie haben ein konkretes Jobangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland. Dabei ist wichtig, dass es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handelt. Das bedeutet, dass für die Ausübung dieser Beschäftigung in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung erforderlich ist. Hilfstätigkeiten reichen hierfür also nicht aus.
  • Die Beschäftigung muss nicht im fachlichen Zusammenhang mit Ihrer Berufsqualifikation stehen. Allerdings benötigen Sie eine Berufsausübungserlaubnis, wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten.
  • Sind Sie älter als 45 Jahre und reisen Sie zum ersten Mal zum Zweck der Beschäftigung nach Deutschland? Dann müssen Sie mit der angestrebten Tätigkeit in Deutschland ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 49.830 Euro (im Jahr 2024) erreichen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Tipp

Sie haben einen anerkannten Hochschulabschluss? Dann überprüfen Sie, ob Sie die Kriterien für eine Blaue Karte EU erfüllen. Dieser Aufenthaltstitel bietet qualifizierten Fachkräften besonders attraktive Möglichkeiten.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.

Infobox

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss grundsätzlich Ihrer Beschäftigung zustimmen. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit etc.) mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar sind.

Welche Perspektiven bietet das Visum zum Arbeiten?

Die Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung wird für maximal vier Jahre ausgestellt. Wenn der Arbeitsvertrag auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist, wird die Aufenthaltserlaubnis für diesen kürzeren Zeitraum zuzüglich dreier Monate erteilt.

Nach drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Erfahren Sie mehr dazu in der Rubrik „Dauerhaft in Deutschland leben“.

Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen, und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik „Familiennachzug“ nachlesen.

Auf einen Blick: Visum zum Arbeiten für Fachkräfte

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte erhalten können.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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