
Auf einen Blick: Visum zum Studieren
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zum Studieren erhalten können.
Deutschland zieht aufgrund der großen Auswahl an Studienprogrammen und der niedrigen Gebühren jedes Jahr viele internationale Studierende an. Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Studentenvisums.
Sie möchten in Deutschland studieren? Ein Studium in Deutschland eröffnet viele attraktive Möglichkeiten. Es gibt viele internationale Studienprogramme und die Gebühren sind gering. Hierzu können Sie ein Visum zum Zweck des Studiums in Deutschland erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs oder einer ähnlichen Einrichtung sowie ein Promotionsstudium als Vollzeitstudienprogramm an einer deutschen Hochschule.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann für mindestens ein Jahr erteilt werden, jedoch für maximal zwei Jahre. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit noch keinen Studienabschluss erreicht haben, kann die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag verlängert werden.
Sie dürfen während Ihres Studiums 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben.
Nach erfolgreichem Studienabschluss können Sie für den weiteren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 18 Monate erteilt, um eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Solange Sie auf der Suche sind, dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben. Sobald Sie ein Jobangebot haben, können Sie vor Ort Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beziehungsweise in eine Blaue Karte EU umwandeln lassen. Weitere Informationen zu Ihren Optionen während des Studiums in Deutschland und nach Abschluss erhalten Sie in der Rubrik Perspektiven nach dem Studium.
Als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule können Sie bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis beantragen (§ 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG).
Sie besitzen ein Visum zu Studienzwecken von einem anderen EU-Mitgliedstaat und möchten einen Teil Ihres Studiums in Deutschland absolvieren? Wenn der Aufenthalt in Deutschland 360 Tage nicht überschreitet, benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel für Deutschland. Allerdings müssen Sie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der zuständigen Behörde in dem anderen EU-Staat den geplanten Studienaufenthalt in Deutschland mitteilen.
Mit der Mitteilung über die Mobilität müssen verschiedene Nachweise vorgelegt werden.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zum Studieren erhalten können.
Sie haben sich für ein Studium in Deutschland entschieden, aber noch keine Zulassung an einer deutschen Hochschule erhalten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einem Visum zum Zweck der Suche eines Studienplatzes nach § 17 Abs. 2 AufenthG einreisen.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienplatzsuche ermöglicht Ihnen, für bis zu neun Monate in Deutschland zu bleiben. Während dieser Zeit können Sie sich auf einen Studienplatz oder auf studienvorbereitende Maßnahmen bewerben. Dazu zählt zum Beispiel auch der Besuch eines Sprachkurses oder eines Studienkollegs. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienplatzsuche ist für den gleichen Zweck nicht verlängerbar.
Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres Aufenthalts zu diesem Zweck keine Beschäftigung ausüben dürfen.
Wurden Sie an einer deutschen Hochschule zum Studium oder zum Studienkolleg zugelassen? Dann können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums nach § 16b AufenthG beantragen.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Ausbildungs- bzw. Studienplatzsuche erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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