Verpflichtungserklärung
Personen aus Drittstaaten, die ein Visum in Deutschland beantragen möchten und nicht über die finanziellen Mittel verfügen um ihren Aufenthalt zu finanzieren, können von in Deutschland lebenden Personen eingeladen werden, indem diese eine Verpflichtungserklärung bei einer deutschen Ausländerbehörde abgeben. Durch die Erklärung verpflichtet sich die einladende Person für den Visumantragsteller während seines Aufenthalts in Deutschland finanziell zu haften beziehungsweise zu bürgen. Die Erklärung kann in manchen deutschen Städten, wie etwa in Offenbach am Main sowie Wiesbaden, auch via Online-Antrag eingereicht werden.
Thema: Visum