Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Blaue Karte EU

Sie haben einen Hochschulabschluss und haben einen Job in Deutschland gefunden? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für die Blaue Karte EU erfüllen müssen.

Die Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG) ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung der Blauen Karte EU erfüllt werden?

  • Sie verfügen über einen deutschen, einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie in der Rubrik Anerkennung.
  • Sie haben bereits ein konkretes Jobangebot in einem Unternehmen in Deutschland.
  • Die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen sein.
  • Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 58.400 Euro (im Jahr 2023). Bei Beschäftigungen in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin gilt ein verringertes Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 45.552 Euro (im Jahr 2023). In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zustimmen.  

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.

Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU? Keine Panik! Sie können ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte nach § 18b Abs. 1 AufenthG beantragen.

Tipp

In einigen Ländern ist es möglich, die Blaue Karte online zu beantragen. Zum digitalen Antragsprozess finden Sie weitere Informationen auf dem Auslandsportal des Auswärtigen Amtes.

Welche Perspektiven bietet die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate, höchstens aber für vier Jahre, ausgestellt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich. Ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre muss von der zuständigen Ausländerbehörde genehmigt werden.

Nach 33 Monaten können Inhaber einer Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wenn die hierfür erforderlichen Sprachkenntnisse der Stufe B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) vorzeitig nachgewiesen werden, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt werden.

Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Als Inhaber einer Blauen Karte EU ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik Mit der Familie in Deutschland leben nachlesen.

Auf einen Blick: Blaue Karte EU

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Blaue Karte EU erhalten können.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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