Auf einen Blick: Blaue Karte EU
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Blaue Karte EU erhalten können.
Sie haben einen Hochschulabschluss und haben einen Job in Deutschland gefunden? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für die Blaue Karte EU erfüllen müssen.
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen. Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“
Eine detaillierte Übersicht der Mangelberufe für die Blaue Karte EU finden Sie hier.
Für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger gilt: Wenn der Erwerb Ihres letzten Hochschul- oder vergleichbaren Abschlusses nicht länger als drei Jahre zurückliegt, können Sie die Blaue Karte EU auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Jobangebot ein Jahresbruttogehalt von mindestens 41.041,80 Euro (2024) erreichen. Dies gilt für einen Berufseinstieg in allen Berufsgruppen. Zudem ist im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Sie sind eine IT-Fachkraft oder eine Führungskraft im IT-Bereich ohne formalen Bildungsabschluss und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen ebenfalls eine Blaue Karte EU erteilt werden.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann haben Sie Anspruch auf Erteilung einer Blauen Karte EU nach § 18g AufenthG. Informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
In einigen Ländern ist es möglich, die Blaue Karte EU online zu beantragen. Zum digitalen Antragsprozess finden Sie weitere Informationen auf dem Auslandsportal des Auswärtigen Amtes.
Erfüllen Sie nicht die oben genannten Voraussetzungen für die Blaue Karte EU? Keine Panik! Sie können ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte mit akademischer Qualifikation nach § 18b AufenthG beantragen.
Als IT-Spezialistin oder -Spezialist ohne formalen Bildungsabschluss haben Sie, außer mit der Blauen Karte EU, eine andere Einreisemöglichkeit über die Sonderregelung für Personen mit berufspraktischen Kenntnissen.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Blaue Karte EU erhalten können.
Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich dreier Monate, höchstens aber für vier Jahre, ausgestellt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland möglich.
Nach 27 Monaten können Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis erhalten , wenn sie Deutschkenntnisse auf A1-Niveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen können. Wird das Sprachniveau B1 erreicht und nachgewiesen, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt werden.
Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen, und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik „Familiennachzug“ nachlesen.
Sie haben eine Blaue Karte EU und möchten den Arbeitgeber in Deutschland wechseln? Das ist kein Problem. Sie können Ihre neue Arbeitsstelle mit der noch gültigen Blauen Karte EU antreten. Allerdings müssen Sie die zuständige Ausländerbehörde über die neue Beschäftigung informieren, wenn Sie den Arbeitsplatz innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung wechseln. Die Ausländerbehörde prüft erneut, ob Sie mit dem neuen Job die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU noch erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Ihnen eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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