FAQ
In unseren FAQs finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Themen Arbeiten und Leben in Deutschland.
Arbeiten in Deutschland
Welche Vorteile hat das Arbeitsleben in Deutschland?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Deutschland geschützte Rechte. Hierzu zählen z. B. gesetzliche Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Ruhezeiten, Mutterschutz und Elternzeit, betriebliche Mitbestimmung, Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der gesetzliche Mindestlohn. Arbeitsschutzgesetze sorgen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Auch wenn Sie krank sind, erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn. Diese Regelungen ermöglichen Ihnen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit.
Außerdem profitieren Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer vom deutschen Sozialversicherungssystem. Sie sind als Angestellte oder Angestellter automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Hierfür zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber einen festen Betrag, der direkt von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Sie und Ihre Familie sind somit in schwierigen Situationen gut abgesichert.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite „Gehalt, Steuern & Sozialversicherung“ und beim Projekt „Faire Integration “.
Kann ich in Deutschland arbeiten?
Die Bedingungen und Voraussetzungen zum Arbeiten in Deutschland unterscheiden sich je nach Herkunftsland und weiteren Kriterien (z. B. Qualifikation und Berufserfahrung). Für Fachkräfte aus Nicht-EU Staaten muss dafür in der Regel ein qualifiziertes Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Kommen Sie aus einem EU-/ EWR-Land oder der Schweiz, haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Sie können mit dem Quick-Check prüfen, welche Möglichkeiten Sie zum Arbeiten in Deutschland haben.
Was zählt als qualifizierte Beschäftigung?
Eine Beschäftigung ist dann qualifiziert, wenn zur Ausübung Fähigkeiten und Kenntnisse erforderlich sind, die in der Regel in einem Studium oder einer qualifizierten Berufsausbildung gewonnen wurden. Eine qualifizierte Berufsausbildung ist eine staatlich anerkannte Ausbildung mit einer Mindestausbildungsdauer von zwei Jahren.
Wo finde ich Jobangebote in Deutschland?
Aktuelle Stellenangebote in Deutschland finden Sie am einfachsten online: In der „Make it in Germany“-Jobbörse, auf anderen bekannten Jobportalen im Internet oder in sozialen Karrierenetzwerken. Bei allen Jobangeboten der „Make it in Germany“-Jobbörse haben Arbeitgeber zugestimmt, Bewerbungen von ausländischen Fachkräften zu erhalten.
Weitere Tipps zur Jobsuche finden Sie unter „Jobsuche“.
Worauf muss ich bei der Jobvermittlung durch eine private Agentur achten?
Private Vermittlungsagenturen können bei der Jobsuche helfen. Hier sollten Sie jedoch beachten, dass Sie es mit einer seriösen Agentur zu tun haben. Prüfen Sie das Angebot gründlich. Bei sehr hohen Gebühren sollten Sie vorsichtig sein. Für die reine Vermittlung dürfen Ihnen zum Beispiel nicht mehr als 2.000 € berechnet werden. Transparenz sowie realistische Aussagen zu Arbeits- und Lebensbedingungen in Deutschland sind ebenso wichtige Kriterien für ein seriöses Angebot. In der Pflegebranche gibt es das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, das private Agenturen nach den Standards der fairen und ethischen Migration zertifiziert.
Mehr Informationen zu privaten Agenturen finden Sie unter „Vermittlungsagenturen“
Bietet „Make it in Germany“ eine Jobvermittlung an?
Nein, „Make it in Germany“ führt keine Jobvermittlungen durch! Auf dem Portal erhalten Sie verbindliche Informationen und Beratung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Die Vermittlung von Jobs gehört nicht zum Auftrag von „Make it in Germany“, die staatliche deutsche Institution für die Jobvermittlung ist die Bundesagentur für Arbeit .
Sollten private Personalvermittler oder Agenturen unter dem Namen „Make it in Germany“ werben oder kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten, handelt es sich nicht um Dienstleistungen des offiziellen Informationsportals der Bundesregierung.
In welchen Berufen und Branchen habe ich gute Chancen, eine Arbeit in Deutschland zu finden?
In Deutschland werden in unterschiedlichen Bereichen qualifizierte Fachkräfte gesucht. Grundsätzlich ist die Einwanderung nach Deutschland zum Arbeiten in allen Branchen möglich. Gute Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben vor allem Fachkräfte dieser Berufe und Branchen:
- Medizin
- Pädagogik
- Transport
- IT
- Handwerk
- Bau
- Green Jobs
- Hotellerie und Gastronomie
Mehr Informationen zu gesuchten Berufen finden Sie im Artikel „Gefragte Berufe“.
Muss ich Deutsch sprechen, um in Deutschland arbeiten zu können?
Ob Sie in Ihrem Beruf Deutschkenntnisse benötigen, hängt häufig von dem auszuübenden Beruf ab. In der Regel ist es für Sie einfacher, einen Job zu finden, wenn Sie Deutsch sprechen (Ausnahmen sind möglich, z. B. in der IT). Deutschkenntnisse sind auch für den Alltag wichtig sowie für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Erfahrung zeigt, dass das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) eine gute Grundlage ist, um in Deutschland zurechtzukommen.
Wie und wo Sie Deutsch lernen können, finden Sie in der Rubrik „Deutsch lernen“.
Teilweise kann der Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse auch für die Beantragung eines Visums notwendig sein. Dies gilt für bestimmte Berufe (z. B. Pflegefachkraft) und für einige Visa (z. B. Visum zur Ausbildung).
Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik „Brauche ich Deutschkenntnisse“.
Wie bewerbe ich mich in Deutschland auf einen Job?
Um sich in Deutschland auf einen Job zu bewerben, brauchen Sie in den meisten Fällen einen Lebenslauf (CV), ein Anschreiben/Motivationsschreiben für die konkrete Stelle und Zeugnisse über Ihre Qualifikationen. In der Regel müssen Sie Ihre Dokumente entweder auf der Website des Arbeitgebers hochladen, wo die Stelle ausgeschrieben ist, oder Sie erhalten eine E-Mail-Adresse, an die Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (meist in einer PDF-Datei) versenden. Wichtig: Meistens müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf Deutsch verfassen. Orientieren Sie sich an der Sprache, in welcher die Stellenausschreibung geschrieben ist, und geben Sie stets Ihre vorhandenen Sprachkenntnisse im Lebenslauf an.
Tipps zur Bewerbung finden Sie in der Rubrik „Job finden“.
Was sollte in meinem Arbeitsvertrag stehen?
In Deutschland erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag. In dem Arbeitsvertrag sollten zum Beispiel folgende Informationen enthalten sein: Ihr Name, der Vertragsbeginn und die Arbeitsbedingungen (Gehalt, Urlaubstage, wöchentliche Arbeitszeit etc.).
Mehr Details finden Sie unter „Arbeitsvertrag“.
Wie viel Steuern und Abgaben zahle ich in Deutschland?
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, erhalten Sie ein Bruttogehalt. Von dem Bruttogehalt werden verschiedene Abgaben direkt abgezogen, bevor Sie Ihr Nettogehalt ausgezahlt bekommen. Dies sind z. B. Steuern, Beiträge für die Krankenversicherung und weitere Abgaben für die Sozialversicherung. Wie viel Steuern und Abgaben Sie bezahlen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Anhand der Höhe Ihres Gehalts, Ihres Familienstands etc. werden Sie automatisch in die passende Steuerklasse eingeordnet. Die von Ihnen gezahlten Steuern und Abgaben sehen Sie jeden Monat im Detail auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Um sich vorab einen Eindruck zu verschaffen, können Sie im Internet einen Brutto-Netto-Rechner benutzen.
Mehr Informationen finden Sie in der Rubrik „Gehalt, Steuern & Sozialversicherung“.
Anerkennung von Qualifikationen
Muss ich meinen ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen?
Ob eine Anerkennung Ihres Abschlusses notwendig ist, hängt zum einen davon ab, welchen Beruf Sie ausüben möchten und aus welchem Staat Sie kommen.
Beispielsweise benötigen Sie in jedem Fall eine Anerkennung, wenn Sie ist in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten.
Unabhängig von dem Beruf kann eine Anerkennung auch notwendig sein, wenn Sie mit einem bestimmten Visum nach Deutschland einreisen möchten (z. B. das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte).
Informieren Sie sich zu den genauen Regelungen in der Rubrik „Wer benötigt eine Anerkennung?".
Was sind reglementierte Berufe?
Einige Berufe sind in Deutschland durch Bundesgesetze oder Landesgesetze besonders geregelt. In diesen reglementierten Berufen dürfen Personen aller Nationalitäten nur dann arbeiten, wenn sie eine ganz bestimmte Qualifikation besitzen. Dies gilt z. B. für viele Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Rechtsberatung und Lehramt an staatlichen Schulen. Für Personen mit nicht-deutscher Qualifikation bedeutet das: Um in Deutschland in einem solchen Beruf zu arbeiten, benötigen Sie grundsätzlich die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation und eine Berufsausübungserlaubnis. Die Berufsausübungserlaubnis umfasst die rechtliche Befugnis zur Berufsausübung sowie die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik „Anerkennung“.
Wie kann ich meinen Berufsabschluss anerkennen lassen?
Um die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen, nicht-akademischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss nachzuweisen, ist eine Prüfung durch die jeweilige zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland notwendig. Die zuständige Stelle wird durch den angestrebten Beruf und den Arbeitsort in Deutschland bestimmt. Dabei hilft das Fachportal „Anerkennung in Deutschland “.
Auch in der Rubrik „Anerkennungsverfahren“ finden Sie detaillierte Hinweise zu Ablauf, Kosten und Beratungsangeboten zur Anerkennung.
Wie kann ich die Vergleichbarkeit meines Hochschulabschlusses mit einem deutschen Abschluss nachweisen?
Für den Nachweis der Vergleichbarkeit Ihres ausländischen Hochschulabschlusses ist es wichtig zu wissen, ob Sie in einem reglementierten oder nicht-reglementierten Beruf arbeiten möchten. Es sind jeweils unterschiedliche Verfahren notwendig:
- Nicht-reglementierte Berufe: Prüfen Sie zunächst, ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss in der Datenbank anabin gelistet ist. Bei anabin können Sie kostenlos nachsehen, wie ein ausländischer Hochschulabschluss sowie die ausländische Hochschule aus deutscher Sicht bewertet werden. Beide Bewertungen sind wichtig für das Feststellen der Vergleichbarkeit. Sollte Ihr Hochschulabschluss nicht in anabin gelistet oder das Ergebnis nicht eindeutig „vergleichbar“ sein, müssen Sie eine individuelle Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anfordern.
In der Rubrik „Hochschulabschlüsse“ finden Sie detaillierte Informationen zum Nachweis der Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses.
- Reglementierte Berufe: Um in Deutschland in einem akademischen reglementierten Beruf arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses und eine sogenannte Berufsausübungserlaubnis. In diesem Fall ist – wie auch bei nicht-akademischen Berufsabschlüssen – ein Anerkennungsverfahren notwendig.
In der Rubrik „Anerkennungsverfahren“ erhalten Sie weitere Informationen.
Meine ausländische Berufsqualifikation wurde nur teilweise anerkannt. Kann ich trotzdem in Deutschland arbeiten?
Haben Sie eine teilweise Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation erhalten, können Sie als Drittstaatlerin oder Drittstaatler ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder ein Visum zur Anerkennungspartnerschaft beantragen. Im Rahmen dieser Visa können Sie in Deutschland die fehlenden theoretischen und/oder praktischen Fähigkeiten erwerben und haben die Option, schon währenddessen oder anschließend als Fachkraft zu arbeiten.
Haben Sie bereits einschlägige Berufserfahrung in dem Beruf gesammelt, den Sie in Deutschland ausüben möchten? In diesem Fall kann auch das Visum für Berufserfahrene eine Option für Sie sein.
Zudem können Sie mit einem Teilanerkennungsbescheid beim Erreichen von 6 Punkten im Punktesystem mit der Chancenkarte nach Deutschland einreisen und eine Nachqualifizierungs- oder Arbeitsstelle suchen.
Ich habe eine ausländische Berufsqualifikation, aber keinen Nachweis, dass diese nach deutschen Standards anerkannt ist. Kann ich trotzdem in Deutschland arbeiten?
Sie haben die Möglichkeit in Deutschland zu arbeiten, auch wenn Sie keine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nach deutschen Standards vorweisen können. Wichtig ist in diesem Fall, dass Ihre Qualifikation in dem Land, in welchem Sie die Qualifikation erworben haben, staatlich anerkannt ist. Folgende Visa können dabei in Frage kommen:
- Visum für Berufserfahrene: Sie können in Deutschland arbeiten, wenn Sie einschlägige Berufserfahrung in dem Job, in dem Sie in Deutschland arbeiten möchten, nachweisen können. Alternativ zur ausländischen Qualifikation (vom Erwerbsstaat anerkannt) kann hier auch ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer (AHK) gültig sein.
- Visum zur Anerkennungspartnerschaft: Sie haben zwar noch keine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation, möchten diese aber in Deutschland nachholen und gleichzeitig einer Beschäftigung nachgehen? Dann könnte die Anerkennungspartnerschaft für Sie interessant sein.
Haben Sie noch keine passende Arbeitsstelle gefunden, können Sie auch mit der Chancenkarte in Deutschland nach einer qualifizierten Beschäftigung suchen. Prüfen Sie hierzu, ob Sie die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllen und die notwendigen 6 Punkte im Punktesystem vorweisen können.
Zudem bestehen für manche Staaten, zum Beispiel die Westbalkanstaaten weitere Sonderregelungen bei der Anerkennung.
Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, benötigen Sie jedoch eine Berufsausübungserlaubnis.
Visum und Aufenthalt
Brauche ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten?
Kommen Sie aus einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz, dann können Sie in Deutschland uneingeschränkt arbeiten und benötigen keinen Aufenthaltstitel. Staatsagehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands und der USA können zwar visumfrei nach Deutschland einreisen, müssen aber vor Aufnahme einer Beschäftigung einen passenden Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
Auch alle weiteren Staatsangehörigen benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und arbeiten zu können. Sie müssen vor der Einreise nach Deutschland das passende Visum (langfristiger Aufenthalt – D-Visum) bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Nach Ankunft in Deutschland müssen sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Was ist ein Drittstaat?
Ein Drittstaat ist ein Staat, der nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. Die Schweiz zählt zwar nicht zur EU oder zum EWR, wird aber rechtlich wie ein EWR-Land behandelt und gilt daher nicht als Drittstaat.
Menschen aus Drittstaaten brauchen einen entsprechenden Aufenthaltstitel, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Für Personen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz ist das nicht nötig.
Die entsprechenden Regelungen stehen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und in der Beschäftigungsverordnung (BeschV).
Das bedeutet: Menschen aus Drittstaaten dürfen in Deutschland arbeiten – aber nur, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die von den zuständigen Behörden überprüft wurden.
Wie finde ich das passende Visum?
Welches Visum für Sie das passende ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel von Ihrer Qualifikation, der Beschäftigung, der Sie in Deutschland nachgehen möchten oder Ihrem zukünftigen Gehalt. Auch Ihre individuelle Situation und die Anforderungen Ihres zukünftigen Arbeitgebers in Deutschland spielen eine Rolle. Eine erste Orientierung erhalten Sie mit Hilfe des Quick-Checks.
Welche Visa es zum Zweck der Beschäftigung gibt und welche Voraussetzungen Sie für die Beantragung erfüllen müssen, erfahren Sie in der Rubrik „Arten von Visa“.
Wie beantrage ich ein Visum?
Ein Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft bzw. dem Deutschen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen finden Sie unter „Kontakte weltweit“. Welche Voraussetzungen Sie für ein Visum erfüllen müssen und welche Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen, erfahren Sie unter „Visum- und Einreiseprozess“. In vielen Ländern ist es bereits möglich, ein Visum online zu beantragen.
Prüfen Sie auf dem Portal des Auswärtigen Amtes , welche Visa in Ihrem Wohnsitzland digital beantragt werden können.
Kann ich mit einem Touristenvisum in DE arbeiten?
In der Regel ist es nicht möglich, mit einem Touristenvisum bzw. Schengen-Visum nach Deutschland einzureisen und in Deutschland zu arbeiten. Möchten Sie in Deutschland als Drittstaatlerin oder Drittstaatler langfristig leben und arbeiten, studieren, eine Ausbildung machen, forschen oder selbstständig arbeiten, müssen Sie bereits für die Einreise das entsprechende Visum (Visum für langfristige Aufenthalte – D-Visum) beantragen und den konkreten Zweck des geplanten Aufenthalts angeben. Dadurch können bereits alle notwendigen Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland geprüft werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann Ihnen das für Ihren Zweck passende Visum zur Einreise erteilt werden.
Ich habe noch keinen Job in Deutschland. Kann ich trotzdem ein Visum erhalten?
Ja, Sie können mit der Chancenkarte zur Jobsuche nach Deutschland einreisen, um hier vor Ort nach einer qualifizierten Beschäftigung zu suchen oder sich selbstständig zu machen. Die Chancenkarte wird zunächst für maximal ein Jahr erteilt. Während dieser Zeit muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein.
Welche Voraussetzungen Sie für die Chancenkarte erfüllen müssen, erfahren Sie in der Rubrik „Chancenkarte zur Jobsuche“.
Weitere detaillierte Informationen zur Chancenkarte finden Sie zudem in der Rubrik „Fragen und Antworten zur Chancenkarte“.
Kann meine Familie mit nach Deutschland kommen?
Grundsätzlich ja. Wenn Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bzw. Ihre Kinder aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen, dann ist der Zuzug nach Deutschland ganz einfach. Dafür wird kein Visum benötigt. Wenn Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder aus einem Drittstaat kommen, dann benötigen sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch möglich sein, dass Ihre Eltern oder Schwiegereltern zu Ihnen nach Deutschland nachziehen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Familiennachzug“ und bei der zuständigen deutschen Auslandvertretung oder der lokalen Ausländerbehörde.
Kann ich mit einem Arbeitsvisum langfristig in Deutschland leben?
Ja, Ihr Arbeitsvisum bzw. Ihr Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken gilt grundsätzlich für die Dauer Ihrer Beschäftigung. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die sogenannte Niederlassungserlaubnis erhalten. Damit können Sie dauerhaft in Deutschland leben. Wann Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen können, hängt in erster Linie von Ihrem (aktuellen) Aufenthaltstitel ab. Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte können z. B. bereits nach 27 oder bei ausreichenden Deutschkenntnissen sogar nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
In der Rubrik „Dauerhaft in Deutschland leben“ finden Sie weitere Informationen.
Kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?
Ja, grundsätzlich können Sie nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen. Sie können Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, sofern Ihr Herkunftsland dies zulässt.
Mehr Informationen zum Verfahren finden Sie in der Rubrik „Einbürgerung“.
Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Deutschland benötigt Fachkräfte – sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland. Um die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland zu fördern und zu vereinfachen, hat die deutsche Bundesregierung im Jahr 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. 2023 wurde das Gesetz weiterentwickelt.
Weitere Informationen zu den Änderungen im Detail finden Sie in der Rubrik „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz“.
Was ist die Westbalkanregelung?
Die Westbalkanregelung erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige Albaniens, Bosnien-Herzegowinas, des Kosovos, der Republik Nordmazedonien, Montenegros und Serbiens. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen, informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten unter Westbalkanregelung und Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Studium und Ausbildung
Ich möchte in Deutschland studieren. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie können an einer deutschen Hochschule studieren, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie benötigen eine Zusage von einer Hochschule (Studienplatz), einen anerkannten Schulabschluss, der Sie für ein Studium in Deutschland qualifiziert und müssen in der Regel Sprachkenntnisse nachweisen. Kommen Sie aus einem Drittstaat, benötigen Sie außerdem ein Visum. Dafür müssen Sie sich auch finanziell absichern und dies beim Visumantrag nachweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Quick-Check und in der Rubrik „Kann ich ein Studium absolvieren?“.
Was kostet das Studium in Deutschland?
Wenn Sie an einer öffentlichen Hochschule studieren oder promovieren möchten, fallen in den meisten Fällen keine Studiengebühren an. Lediglich ein geringer Semesterbeitrag von durchschnittlich 300 € pro Semester (6 Monate) ist zu entrichten. Hier ist teilweise ein Semesterticket inbegriffen. Das Semesterticket ermöglicht Ihnen, den Bus- und Bahnverkehr in der Region kostenfrei zu nutzen. Weitere Kosten sind Ausgaben für Wohnen, Essen und Freizeit. Welche anderen Kosten Sie einkalkulieren sollten, erfahren Sie in der Rubrik „Studium“ unter „Finanzierung sichern“.
Wie kann ich die Finanzierung für mein Visum zum Studieren nachweisen?
Um ein Visum zum Studium zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts sichern können. Die nachzuweisende Summe wird jedes Jahr aktualisiert. Sie können Ihre Finanzierung entweder durch ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder durch ein Stipendium nachweisen.
- Ein Sperrkonto kann bei einer Bank oder einem ähnlichen Dienstleister eröffnet werden. Dabei wird ein von Ihnen eingezahlter Betrag geblockt und Sie können monatlich nur eine bestimmte Summe abheben.
- In einer Verpflichtungserklärung verpflichten sich in Deutschland lebende Personen, für Ihren Aufenthalt finanziell zu haften bzw. zu bürgen.
- Ein Stipendium ist eine monatliche Zahlung, die Sie von einer Förderinstitution erhalten und die nicht zurückgezahlt werden muss.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für das Visum erhalten Sie in der Rubrik „Visum zum Studieren“.
Ich möchte in Deutschland studieren oder promovieren. Kann ich ein Stipendium erhalten?
Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützungsleistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Studierende und Promovierende können sich z. B. beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) um ein Stipendium bewerben. Auch einige private und karitative Einrichtungen (z. B. Kirchen) unterstützen Studierende aus dem Ausland finanziell. Grundsätzlich ist es hilfreich, sich frühzeitig zu informieren und zu bewerben. Hierfür wird häufig ein Motivationsschreiben verlangt. Neben guten akademischen Leistungen werden meist auch soziale Faktoren und außerfachliches Engagement bei der Vergabe der Stipendien berücksichtigt.
Information zu verschiedenen Stipendien-Programmen erhalten Sie in der Datenbank des DAAD .
Kann ich neben meinem Studium in Deutschland auch arbeiten?
Internationale Studierende dürfen neben Ihrem Studium 140 volle Tage (acht Stunden pro Tag) oder 280 halbe Tage (vier Stunden pro Tag) im Jahr arbeiten. Für studentische Hilfstätigkeiten (z. B. an der Hochschule) gelten diese Beschränkungen nicht. Auch ein Praktikum oder eine selbstständige Tätigkeit ist, mit Erlaubnis der Ausländerbehörde, für internationale Studierende während des Studiums möglich. Die Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung können bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels als Finanzierungsnachweis dienen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter „Studium und Arbeit“.
Ich habe in Deutschland erfolgreich mein Studium abgeschlossen. Kann ich jetzt hier arbeiten?
Deutschland bietet gute Perspektiven für internationale Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Mit einem passenden Jobangebot können Sie nach Ihrem Studienabschluss in Deutschland bleiben und hier arbeiten. Wenn Sie aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen, haben Sie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie nach Abschluss Ihres Studiums zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten, für die Jobsuche oder für eine Promotion erhalten. Welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten, erklärt der Artikel „Perspektiven nach dem Studium“.
Was ist eine Ausbildung?
Eine Ausbildung ist eine berufliche Qualifizierung, bei der man praktische und theoretische Kenntnisse in einem bestimmten Berufsfeld erwirbt. Es gibt verschiedene Formen: die duale Ausbildung, die schulische Ausbildung und den Sonderfall Duales Studium.
- Die duale Ausbildung (z. B. im Handwerk oder in der Industrie) kombiniert den Besuch einer Berufsschule mit einer praktischen Ausbildung in einem Unternehmen. Die Auszubildenden erhalten monatlich eine Ausbildungsvergütung.
- Bei der schulischen Ausbildung (z. B. in der Erziehung oder Sozialen Arbeit) besuchen Auszubildende dagegen in Vollzeit eine Berufsschule und erhalten keine Vergütung. An staatlichen Schulen ist die Ausbildung kostenlos, bei privaten Anbietern müssen Auszubildende oft ein Schulgeld zahlen. Eine Ausnahme bildet der Gesundheitsbereich: hier gibt es längere Praxisphasen und die Auszubildenden erhalten während der gesamten Ausbildung eine Vergütung.
Die dritte Variante ist das duale Studium. Es kombiniert die Ausbildung in einem Unternehmen mit dem Studium an einer Hochschule: am Ende erhalten duale Studierende sowohl einen akademischen als auch einen beruflichen Abschluss.
Kann ich in Deutschland eine Ausbildung machen?
Um eine Ausbildung in Deutschland zu absolvieren, benötigen Personen aus einem Drittstaat ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Absolvieren einer Berufsausbildung. Für das Visum benötigen Sie die Zusage für einen Ausbildungsplatz und Deutschkenntnisse (in der Regel auf dem Niveau B1). Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend Geld zum Leben in Deutschland haben werden. Bei schulischen Ausbildungen müssen Sie zusätzlich Ihren Schulabschluss anerkennen lassen; für ein duales Studium benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung.
Als Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz benötigen Sie keinen entsprechenden Aufenthaltstitel, um in Deutschland eine Ausbildung zu machen. Wichtig sind aber die deutschen Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1, da der Unterricht und die Prüfungen in der Berufsschule auf Deutsch stattfinden.
Mehr Informationen finden Sie unter „Voraussetzungen für eine Ausbildung“
Wie finde ich einen Ausbildungsplatz in Deutschland?
Der erste Schritt zu einem Ausbildungsplatz in Deutschland ist die Wahl des Berufs. Dann können Sie online nach Ausbildungsplätzen suchen, zum Beispiel in der „Make it in Germany“-Jobbörse. Hier können Sie nach Ausbildungsstellen filtern. Beachten Sie bei der Bewerbung, dass eine Ausbildung in der Regel im August oder September startet. Am besten bewerben Sie sich ein Jahr vorher. Nehmen Sie sich viel Zeit für die Vorbereitung Ihrer Dokumente (z. B. Lebenslauf und Anschreiben). Sie können sich auch Unterstützung holen: die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Interessierte auch bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Wenn Sie mit einer privaten Vermittlungsagentur zusammenarbeiten möchten, prüfen Sie vorher gründlich das Angebot: zum Beispiel dürfen von Ihnen keine Kosten für die Vermittlung selbst verlangt werden.
Ausführliche Hinweise zum Thema finden Sie in der Rubrik „Wie finde ich eine Ausbildung?“.
Ich habe in Deutschland erfolgreich meine Ausbildung abgeschlossen. Kann ich jetzt hier arbeiten?
Ja, grundsätzlich können Sie nach Ihrer Ausbildung in Deutschland arbeiten. Deutschland bietet internationalen Absolvierenden einer Berufsausbildung gute Karriereoptionen. Oft übernehmen Betriebe Ihre Auszubildenden und bieten Ihnen einen festen Arbeitsvertrag an. Sie können alternativ auch einen Job in einem anderen Unternehmen suchen.
- Haben Sie bereits eine passende Arbeitsstelle gefunden? Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie eine neue Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten, bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen können.
- Sie haben noch kein Arbeitsplatzangebot und möchten in Deutschland zur Jobsuche bleiben? Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie hierfür eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate erhalten.
In beiden Fällen müssen Sie frühzeitig und vor dem Ende Ihrer Ausbildung einen Termin bei Ihrer lokalen Ausländerbehörde vereinbaren, um die neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Wichtig ist, dass es sich bei dem Job nach der Absolvierung Ihrer Ausbildung um eine qualifizierte Beschäftigung handelt.
Weitere Informationen zu Ihren Karriereoptionen nach der Ausbildung in Deutschland erhalten Sie in der Rubrik „Perspektiven nach der Ausbildung“.
Existenzgründung in Deutschland
Kann ich in Deutschland ein Unternehmen gründen? Brauche ich dafür ein Visum?
Wenn Sie aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen, können Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen und benötigen kein Visum. Alle weiteren Personen benötigen ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und eine Firma gründen zu können. Mit dem Quick-Check können Sie Ihre Möglichkeiten prüfen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Existenzgründung“.
Welche Arten der Existenzgründung gibt es in Deutschland?
Es gibt verschiedene Arten von Existenzgründungen in Deutschland. Diese unterscheiden sich in der Rechtsform und der Art der Tätigkeit. Je nachdem, welche selbstständige Tätigkeit Sie ausüben, können Sie freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe anmelden. Wichtig, ist dass Sie sich vor Unternehmensstart informieren, welche Arten und Möglichkeiten der Gründungen es für Sie gibt.
Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik „Gründungsarten“.
Erhalte ich in Deutschland Unterstützung, wenn ich mich selbstständig machen möchte?
Für Personen, die sich in Deutschland selbstständig machen möchten, gibt es zahlreiche Förderprogramme und kostenlose Beratungsstellen. Es gibt auch spezielle Beratungen für Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund.
Informieren Sie sich in der Rubrik „Existenzgründung“ unter „Gründungsberatung“.
Leben in Deutschland
Was muss ich nach meiner Einreise in Deutschland erledigen?
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sind einige Formalitäten zu erledigen: die Anmeldung Ihres Wohnsitzes, die Eröffnung eines Bankkontos, der Beitritt in eine Krankenversicherung und das Besorgen einer deutschen SIM-Karte für Ihr Mobiltelefon zählen zu den wichtigsten ersten Schritten. Außerdem müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums den entsprechenden Aufenthaltstitel bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Erklärungen dazu und Tipps für das Einleben vor Ort finden Sie in der Rubrik „Leben in Deutschland“.
Wie funktioniert die Wohnungssuche in Deutschland?
Die Wohnungssuche in Deutschland starten Sie am besten online. Auf verschiedenen Immobilienplattformen finden Sie passende Angebote in Ihrer Stadt. Es kann auch sinnvoll sein, zunächst eine befristete Unterkunft für die ersten Wochen oder Monate zu suchen: z. B. eine Ferienwohnung, ein WG-Zimmer oder eine Untermiete. In jedem Fall ist es notwendig, dass Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde registrieren. Immobilienmaklerinnen und -makler unterstützen gegen Bezahlung ebenfalls bei der Wohnungssuche.
In der Rubrik „Leben in Deutschland" unter „Wohnen und Anmelden“ finden Sie zusätzliche Informationen und Links.
Wie melde ich meinen Wohnsitz an?
In Deutschland besteht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Meldepflicht. Für die Anmeldung in Ihrer neuen Wohnung ist das Bürger- oder Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort zuständig. Dort müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug einen Termin vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie unter „Wohnen und Anmelden“.
Wie kann ich mein Deutsch verbessern?
Die deutsche Sprache ist ein wichtiger Schlüssel, um erfolgreich in Deutschland anzukommen und sich wohlzufühlen. Ein Deutschkurs ist in der Regel sinnvoll. Aber Sie haben noch viele weitere Möglichkeiten: Nutzen Sie kostenlose Online-Angebote und Apps. Auch durch Hobbies, Vereine, soziale Medien oder ein Ehrenamt können Sie neue Kontakte knüpfen und Deutsch sprechen.
Informationen zu Deutsch- und Integrationskursen und weitere Tipps für den Spracherwerb finden Sie in der Rubrik „Deutsch lernen“.
Was kann ich tun, wenn ich in Deutschland Diskriminierung erfahre?
In Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) . Es schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion, der sexuellen Identität sowie aus rassistischen oder antisemitischen Gründen. Es gilt bei der Arbeit, bei Alltagsgeschäften und bei der Wohnungssuche.
Betroffene von Diskriminierung können sich kostenlos an zahlreiche Beratungsstellen wenden und Unterstützung erhalten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die EU Gleichbehandlungsstelle bieten eine Übersicht an Beratungsstellen vor Ort.
Auch das Projekt „Faire Integration “ informiert Drittstaatlerinnen und Drittstaatler umfassend zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
Ansprechpartner und Beratungsstellen
Wer hilft mir bei Fragen zum Leben und Arbeiten in Deutschland?
Bei individuellen Fragen rund um die Themen Arbeiten und Leben in Deutschland, deren Antworten nicht auf dem Portal zu finden sind, helfen Ihnen die Expertinnen und Experten der deutsch- und englischsprachigen „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ weiter. Sie geben Ihnen Auskunft zu den Themen Jobsuche, Arbeit und Beruf, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Einreise und Aufenthalt sowie Deutsch lernen.
Wie finde ich Beratungsstellen in meinem Heimatland?
Ansprechpartner zur Einwanderung nach Deutschland in Ihrem Heimatland finden Sie unter „Beratungs- und Anlaufstellen weltweit“. In dieser Datenbank finden Sie für jedes Land eine Liste von Institutionen, die Sie vor Ort unterstützen können.
Wo finde ich Beratungsstellen in Deutschland?
Beratungsstellen für Fachkräfte und ihre Familien finden Sie, aufgeteilt nach Bundesländern, in der Rubrik „Beratungs- und Anlaufstellen in Deutschland“.
Welche deutschen Institutionen und Portale sind im Bereich Fachkräfteeinwanderung wichtig?
Mit der Fachkräfteeinwanderung befassen sich verschiede Ministerien und Ämter der Bundesregierung und viele weitere Institutionen, Verbände und Portale. Als Dachportal der Bundesregierung kooperiert „Make it in Germany“ mit allen relevanten Akteuren. Eine Übersicht finden Sie unter „Partnernetzwerk“.