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Gründungsarten

In Deutschland gibt es zwei Arten, eine Existenz zu gründen: gewerblich oder freiberuflich. Hier erfahren Sie, welche Gründungsart Ihrem Vorhaben entspricht.

Gewerblich oder freiberuflich?

In Deutschland gibt es zwei Arten, eine Existenz zu gründen. Entweder betreiben Sie ein Gewerbe oder Sie sind freiberuflich tätig. Dies hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben. Ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, hat Auswirkungen auf die Formalitäten sowie auf die Rechtsform Ihres Unternehmens.

Gewerbliche Tätigkeit

Wenn Sie sich zum Beispiel mit einem Handwerksbetrieb oder einem Handel selbständig machen wollen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden – und zwar dort, wo der künftige Hauptsitz Ihres Unternehmens sein soll. Was Sie dabei beachten müssen, erklärt die Gründerplattform.

Für manche Tätigkeiten müssen Sie bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. In diesem Fall spricht man von einem „erlaubnispflichtigen Gewerbe“. Erlaubnispflichtig kann unter anderem bedeuten, dass Sie bestimmte Genehmigungen einholen, eine Lizenz beantragen oder berufliche Qualifikationen vorweisen müssen.
Das betrifft beispielsweise Handwerksbetriebe, Finanzdienstleister oder Pflegedienste, aber auch eine ganze Reihe anderer Tätigkeiten. Auf welche Bereiche dies zutrifft, erfahren Sie auf dem Existenzgründungsportal.
Der BMWK-Behördenwegweiser zeigt Ihnen außerdem, wo Sie in Ihrer Region diese Formalitäten erledigen können.

Freiberufliche Tätigkeit

In Deutschland gibt es eine Reihe von Tätigkeiten, die als „Freie Berufe“ gelten. Wer sich in diesen Bereichen selbständig macht, arbeitet in der Regel als Freiberuflerin oder Freiberufler. Dazu zählen beispielsweise:

  • heilberufliche Tätigkeiten, etwa als Ärztin oder Arzt
  • beratende Tätigkeiten in den Bereichen Recht, Steuern oder Wirtschaft
  • naturwissenschaftliche und technische Tätigkeiten, etwa als Ingenieurin oder Ingenieur
  • informationsvermittelnde oder kreative Tätigkeiten, wie sie beispielsweise Dolmetscherinnen und Dolmetscher ausüben
  • pädagogische Tätigkeiten, etwa als Erzieherin oder Erzieher.

Eine Übersicht über Freie Berufe finden Sie auch auf dem Existenzgründungsportal. Bei manchen Tätigkeiten ist eine Zuordnung zu den Freien Berufen nur nach Einzelfallprüfung möglich. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet das Finanzamt, bei dem Sie Ihr Vorhaben spätestens vier Wochen nach dem Start anmelden. Beachten Sie auch, dass Sie für einige Berufe bestimmte Qualifikationen und Berufsabschlüsse vorweisen müssen.

Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Steuern und den Rechtsformen von Freiberuflerinnen und Freiberufler finden Sie auf den Seiten der Gründerplattform.

Rechtsformen

Jedes Unternehmen in Deutschland hat eine Rechtsform. Die Rechtsform verleiht einem Unternehmen den Rahmen für die Regelung von Rechtsangelegenheiten. Die Entscheidung, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen führen wollen, hat weitreichende Folgen – etwa in Bezug darauf, wie viel Startkapital Sie brauchen und ob Sie persönlich für Ihr Unternehmen haften. 

Im Existenzgründungsportal finden Sie eine Übersicht zu den in Deutschland gängigen Rechtsformen. Auch der Rechtsformfinder der Gründerplattform kann hilfreich sein. Detaillierte Informationen für Freiberuflerinnen und Freiberufler gibt es auf den Seiten der Gründerplattform.
Wir empfehlen die Rücksprache mit einer Anwältin oder einem Anwalt bzw. einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater vor Ihrer Entscheidung.

Welche Form soll Ihr Unternehmen haben?

Chefin oder Chef Ihrer eigenen Firma werden Sie auf unterschiedlichen Wegen. Wir nennen Ihnen einige:

  • Neugründung: Gründen Sie ein neues Unternehmen, können Sie dieses nach Ihren eigenen Vorstellungen aufbauen. Das bedeutet aber auch, dass Sie Ihr Vorhaben besonders sorgfältig planen sollten. Die meisten Gründerinnen und Gründer entscheiden sich für eine Neugründung.
  • Gründung im Team: Gegenseitige Unterstützung und ein höheres Eigenkapital sprechen für eine Gründung mit Partnerinnen und Partnern. Was Sie beachten sollten, erklärt das Existenzgründerportal.
  • Unternehmensnachfolge: Profitieren Sie von etablierten Strukturen und dem existierenden Kundenstamm in einem Unternehmen, dessen Geschäftsführung Sie übernehmen. Die Initiative nexxt und das Portal Nachfolge in Deutschland informieren und unterstützen Sie dabei.
  • Franchising: Dieses Verfahren nutzen vor allem Handels- und Gastronomiemarken, die Ihr Vertriebsgebiet erweitern wollen, ohne eine eigene Filiale zu gründen. Wie Sie Teil dieses Konzepts werden können, erklären Ihnen der Deutsche Franchiseverband und das Existenzgründerportal.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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