Ja, grundsätzlich können Sie nach Ihrer Ausbildung in Deutschland arbeiten. Deutschland bietet internationalen Absolvierenden einer Berufsausbildung gute Karriereoptionen. Oft übernehmen Betriebe Ihre Auszubildenden und bieten Ihnen einen festen Arbeitsvertrag an. Sie können alternativ auch einen Job in einem anderen Unternehmen suchen.
- Haben Sie bereits eine passende Arbeitsstelle gefunden? Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie eine neue Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten, bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen können.
- Sie haben noch kein Arbeitsplatzangebot und möchten in Deutschland zur Jobsuche bleiben? Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie hierfür eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate erhalten.
In beiden Fällen müssen Sie frühzeitig und vor dem Ende Ihrer Ausbildung einen Termin bei Ihrer lokalen Ausländerbehörde vereinbaren, um die neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Wichtig ist, dass es sich bei dem Job nach der Absolvierung Ihrer Ausbildung um eine qualifizierte Beschäftigung handelt.
Weitere Informationen zu Ihren Karriereoptionen nach der Ausbildung in Deutschland erhalten Sie in der Rubrik „Perspektiven nach der Ausbildung“.