Gruppe von internationalen Studierenden an der Universität

Pflegefachkraft

Lassen Sie sich als Pflegefachpersonal ausbilden: Medizinische Grundkenntnisse und ein sorgsamer Umgang mit Pflegebedürftigen stehen im Zentrum der Ausbildung.

Sie sind kommunikativ und arbeiten gern mit Menschen? Sie haben außerdem Interesse an Medizin, Organisation und sind zuverlässig und gewissenhaft? Dann könnte eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann bzw. Pflegefachperson genau das Richtige für Sie sein. Hier arbeiten Sie in der Versorgung von Menschen aller Altersstufen in verschiedenen Bereichen, z. B. im Krankenhaus, einer Langzeitpflegeeinrichtung und im ambulanten Pflegedienst. Mögliche Arbeitsschwerpunkte sind die Altenpflege und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Ausbildungsinhalte 

In den ersten beiden Ausbildungsjahren wird eine generalistische Pflegeausbildung vermittelt. Hierzu gehört die Lehre über den gesunden und kranken Menschen sowie präventive und kurative Maßnahmen. Kenntnisse in der Nutzung digitaler Verwaltungsprogramme, z. B. in der Pflegedokumentation sowie der Einsatz medizintechnischer Innovationen, runden die Ausbildung ab. 

Vor Beginn des 3. Ausbildungsjahres haben Sie die Wahl, ob Sie sich im letzten Drittel der Ausbildung auf Langzeitpflege (Abschluss: Altenpfleger/in) oder Pädiatrie (Abschluss: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in) spezialisieren oder die generalistische Pflegeausbildung fortführen und den Ausbildungsabschluss "Pflegefachfrau/-mann" bzw. "Pflegefachperson" erlangen möchten. 

Gut zu wissen

Der generalisierte, staatliche Ausbildungsabschluss "Pflegefachfrau/-mann" bzw. "Pflegefachperson" wird EU-weit anerkannt.

Spezielle Anforderungen 

  • Schulische Voraussetzungen: Sie benötigen einen mittleren Schulabschluss. 
  • Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie benötigen, je nach Bundesland, Kenntnisse auf dem Niveau B1 oder B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
  • Gesundheitliche Eignung: Mit einer Bescheinigung müssen Sie nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit für den Beruf der Pflegefachkraft geeignet sind. Dies kann ein entsprechender Nachweis aus Ihrem Herkunftsland oder ein in Deutschland ausgestelltes ärztliches Attest sein.
  • Zuverlässigkeit: Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation müssen Sie diese durch ein Führungszeugnis bzw. Certificate of Good Standing aus Ihrer Heimat oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis erbringen.

Tipp

Deutsche Sprache: Erhalten Sie in der Rubrik „Deutsch lernen“ wichtige Tipps, wie und wo Sie am besten Deutsch lernen! Die Plattform „IMED-KOMM“ bietet zudem einen umfassenden Online-Kurs Deutsch für ausländische Gesundheits- und Krankenpfleger/innen. Außerdem gibt es die kostenlose App Ein Tag Deutsch in der Pflege vom Netzwerk IQ mit realen Szenarien und Übungen zur Kommunikation.

Lernorte

Der praktische Teil der Ausbildung findet in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst statt und ist etwas umfangreicher als der theoretische, der in einer Pflegeschule stattfindet. Außerdem sind Praxiseinsätze in spezialisierten Einrichtungen vorgesehen, d. h. im Kinderkrankenhaus, in der Psychiatrie, in Beratungsstellen oder Hospizen. Die Ausbildung endet nach drei Jahren (in Teilzeitausbildung nach fünf Jahren) mit einer staatlichen Prüfung.

Ausbildungsjahr und Ausbildungsvergütung in Euro 

1. Jahr        1.341 €
2. Jahr        1.402 €
3. Jahr        1.503 €

Ausbildungsvergütung TVAöD: vor Steuern und Sozialabgaben; Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: Januar 2025.

Beschäftigungsbetriebe   

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegedienste
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
  • Beratungsstellen und Hospize

Brauche ich ein Visum?

Als Bürgerin und Bürger der Europäischen Union, Liechtenstein, Island, Norwegen oder Schweiz benötigen Sie kein Visum bzw. keine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen. Im Bereich „Visum“ erfahren Sie mehr über das Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung.

Infobox

Falls Sie darüber nachdenken, sich zusätzliche Unterstützung beim Einwanderungsprozess nach Deutschland zu suchen, erhalten Sie in der Rubrik „Vermittlungsagenturen“ grundsätzliche Informationen über private Vermittler und staatliche Beratungsmöglichkeiten in Deutschland.

Perspektiven nach der Ausbildung

  • Pflegefachpersonen übernehmen allein ihnen vorbehaltene Aufgaben, d. h. sie ermitteln individuelle Pflegebedarfe, organisieren die Pflegeprozesse, führen pflegerische und medizinische Maßnahmen durch und sind verantwortlich für die Qualitätssicherung der Pflege. 
  • Anpassungsweiterbildungen sind nötig, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, z. B. im Bereich Hygiene oder in der Intensivkrankenpflege.
  • Aufstiegsweiterbildungen zu „Fachkrankenpfleger/in“ in vielfältigen Bereichen wie z. B. in der Intensivpflege, der Chirurgie oder der Gerontopsychiatrie. Außerdem sind Fortbildungen in den Bereichen Casemanagement, zur Übernahme einer Leitungsposition oder in der Praxisanleitung möglich. 
  • Bachelorstudiengang in den Bereichen der Pflege mit unterschiedlichen Schwerpunkten, wie z. B. Pflegewissenschaft, Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe, Gesundheits- und Pflegemanagement. Des Weiteren gibt es auch berufsbegleitende Studiengänge insbesondere in der erweiterten klinischen Pflege. Dazu zählen u. a. die Notfallpflege, die neurologische Pflege und die onkologische Pflege.   
  • Der Weg in die Selbstständigkeit, z. B. mit einem ambulanten Pflege- und Sozialdienst.

Mehr zu diesem Ausbildungsberuf:

Vermittlung und Projekte

Haben Sie ihre Schulbildung abgeschlossen und eine Affinität zum medizinischen Bereich? Es gibt einige interessante Projekte, die besondere Möglichkeiten bieten, um eine Pflegeausbildung in Deutschland zu absolvieren. Alle Projekte verfolgen das Prinzip der fairen und ethischen Rekrutierung und orientieren sich an internationalen Standards. 

Ausbildung zur Pflegehilfskraft

Um den Bereich der Pflege besser kennenzulernen, bietet sich eine Ausbildung zur Pflegehilfskraft an. Die Ausbildung ist kürzer und bietet anschließend Perspektiven zur Weiterbildung.

Ausbildungsformat

Die Ausbildung zur Pflegehilfskraft ist landesrechtlich – und somit in jedem deutschen Bundesland unterschiedlich – geregelt. Sowohl die Ausbildungsdauer variiert (meist ein bis zwei Jahre, Mindestdauer jedoch ein Jahr) als auch die Ausbildungsinhalte und die Berufsbezeichnung. Weitere Berufsbezeichnungen lauten: Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz, Altenpflegehilfe und Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz. Es handelt sich um eine Ausbildung, in der Theorie- und Praxisstunden absolviert werden. Die Theoriestunden finden in einer Berufs- oder Pflegeschule statt, die Praktika in Krankenhäusern, Kliniken, Langzeitpflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegeeinrichtungen.

Pflegehilfskräfte arbeiten im Team mit Pflegefachkräften in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und der stationären Langzeitpflege. Generell unterstützen Pflegehilfskräfte die Pflegebedürftigen bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder fördern deren Eigenständigkeit: Bewegung, Gesellschaftsspiele und andere Beschäftigungen werden angeleitet und gemeinsam durchgeführt. Zudem versorgen sie Patientinnen und Patienten mit Essen und begleiten sie zu Behandlungen. Darüber hinaus assistieren sie Pflegefachkräften bei medizinischen Anwendungen und dokumentieren die pflegerischen Tätigkeiten.

Im ambulanten Pflegedienst gehört auch die Führung des Haushalts der pflegebedürftigen Person dazu. Hier erledigen Pflegehilfskräfte die Einkäufe, kochen und sorgen für Hygiene im Haushalt. Außerdem beraten sie Familienangehörige zum Umgang mit Pflegehilfsmitteln. 

Am Ende der Ausbildung erfolgt eine staatliche Prüfung. Die Abschlussprüfung besteht meistens aus einem mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil.

Spezielle Anforderungen

In den meisten Bundesländern gilt:

  • Schulische Voraussetzungen: Sie benötigen einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (Hauptschulabschluss)

Außerdem werden häufig folgende Anforderungen gestellt:

  • Ausreichende Deutschkenntnisse: Kenntnisse auf dem Niveau B1 bis B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
  • Gesundheitliche Eignung: Mit einer Bescheinigung müssen Sie nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit für den Beruf der Pflegefachkraft geeignet sind. Dies kann ein entsprechender Nachweis aus Ihrem Herkunftsland oder ein in Deutschland ausgestelltes ärztliches Attest sein.
  • Zuverlässigkeit: Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation müssen Sie diese durch ein Führungszeugnis aus Ihrer Heimat bzw. Certificate of Good Standing oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis erbringen

Ausbildungsvergütung

Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Vergütung während der Ausbildung. Viele Bildungsträger zahlen trotzdem eine Vergütung und orientieren sich dabei an der Mindestausbildungsvergütung. An manchen Schulen fallen jedoch auch Kosten wie Schulgeld an.

Perspektiven nach der Ausbildung

  • Fortbildungen (zum Beispiel im Bereich Krankenpflege, Krankenbetreuung, Pflegedokumentation oder Hygiene)
  • Aufstiegsweiterbildung zur Pflegefachkraft, bei der Ausbildung kann eine abgeschlossene Assistenzausbildung angerechnet werden. Auf Antrag verkürzt sich die Fachkraftausbildung grundsätzlich um ein Drittel. Die Pflegetätigkeit kann anschließend mit mehr Kompetenzen und Verantwortung ausgeübt werden.

Brauche ich ein Visum?

Als Bürgerin und Bürger der Europäischen Union, Liechtenstein, Island, Norwegen oder Schweiz benötigen Sie kein Visum bzw. keine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen. Im Bereich „Visum“ erfahren Sie mehr über das Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung.

Haben Pflegeassistentinnen und -assistenten sowie Pflegehelferinnen und -helfer aus Drittstaaten ihre Ausbildung in Deutschland absolviert, können sie künftig einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu zwölf Monate erteilt - wenn der Lebensunterhalt weiter gesichert ist, kann sie um bis zu sechs Monate verlängert werden.

Weitere Informationen im Web

  1. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Die neuen Pflegeausbildungen
  2. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Mach Karriere als Mensch
  3. Bundesagentur für Arbeit (BA) Berufenet: Pflegeassistent/in als Ausbildungsberuf

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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