Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Auch mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU können Sie unbefristet in Deutschland leben und arbeiten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist. Wer diesen Aufenthaltstitel hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen EU-Staaten weiterwandern und ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten Sie, wenn:
- Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland rechtmäßig gelebt haben.
- Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familienangehörigen gesichert ist
- Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen
- Genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen haben
- Und aufgrund Ihrer Erwerbstätigkeit mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
Bei bestimmten Aufenthaltstiteln ist die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU allerdings ausgeschlossen, so z.B. bei einer Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung.
Weitere Informationen im Web
Auswärtiges Amt (AA)
Welches Visum Sie benötigen, um nach Deutschland zu kommen, erfahren Sie mit dem Visa-Navigator.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in Deutschland