Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen unbefristeten EU-Aufenthaltstitel zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist. Wer diesen Aufenthaltstitel hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen EU-Staaten weiterwandern und ein Aufenthaltsrecht erhalten. 

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten Sie, wenn:

  • Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland rechtmäßig gelebt haben. 
  • Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familienangehörigen gesichert ist.
  • Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.
  • Genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen haben.
  • Und aufgrund Ihrer Erwerbstätigkeit mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. 

Bei bestimmten Aufenthaltstiteln ist die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU allerdings ausgeschlossen, so z. B. bei einer Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung.

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Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

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Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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