Deutsch lernen gehört zu den wichtigsten Schritten, mit denen Sie sich auf Ihr Leben in Deutschland vorbereiten können. So können Sie sich schneller einleben und neue Freundschaften knüpfen. Für bestimmte Zwecke, wie z. B. Arbeit oder Studium kann es sogar notwendig sein, dass Sie bestimmte Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Häufig ist auch der Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse für die Beantragung eines Visums notwendig:
Deutsch für den Beruf: Selbst, wenn Sie zur Aufnahme einer Arbeitsstelle keine Deutschkenntnisse nachweisen müssen, sind bestandene Prüfungen und Zertifikate gut für Bewerbungen und in Ihrem Lebenslauf: Unternehmen sehen auf diese Weise sofort, dass Sie engagiert sind und Sprachkenntnisse mitbringen. Da Sie im Arbeitsumfeld oft anders sprechen als im Alltag und auch spezielle Fachbegriffe kennen müssen, haben Sie die Möglichkeit, an einem Berufssprachkurs teilzunehmen.
Deutsch für Ehegatten: Sie reisen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner ein, die oder der in Deutschland arbeiten wird? Nachziehende Ehegattinnen oder Ehegatten aus Drittstaaten müssen in der Regel schon bei der Beantragung des Visums Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (vgl. § 30 Abs. 1 AufenthG). Grundsätzlich werden hier Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des GER gefordert. Es gibt aber auch zahlreiche Ausnahmen, die Sie in der Rubrik „Mit der Familie in Deutschland leben“ nachlesen können.
Deutsch für Studierende und Auszubildende: Bewerben Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang in Deutschland, müssen Sie die von der Universität gefragten Sprachkenntnisse nachweisen. Hierfür benötigen Sie ein offizielles Zertifikat. Auch angehende Auszubildende müssen in der Regel ausreichend Deutsch können, um ihre Ausbildung in Deutschland zu starten. Weitere Informationen hierzu können Sie in der Rubrik „Studium“ oder in der Rubrik „Ausbildung“ nachlesen.
Deutschkenntnisse als Voraussetzung für den Erhalt eines Visums: Für die Beantragung eines Visums kann ein bestimmter Nachweis an Deutschkenntnissen notwendig sein. Wenn Sie z. B. ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen wollen, kann der Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich sein. Für ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird in der Regel mindestens ein A2-Niveau verlangt. Lesen Sie in der Rubrik Visum mehr zu den Voraussetzungen der jeweiligen Visa-Arten.
Stufen A1 und A2: Hier lernen Sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Haben Sie keine Vorkenntnisse, sollten Sie also unbedingt einen A1-Kurs besuchen.
Stufen B1 und B2: Hier lernen Sie Deutsch auf fortgeschrittenem Niveau. Sie erweitern Ihre Sprachkenntnisse und nach Abschluss der Stufe B2 können Sie sich selbstständig und differenziert in Alltag und Beruf verständigen.
Stufen C1 und C2: Hier lernen Sie Deutsch auf höchstem Sprachniveau. Am Ende dieser Kurse beherrschen Sie Deutsch fast so gut wie Menschen, die mit der Sprache aufgewachsen sind.
Erforderliche Deutschkenntnisse je nach Visumsart
Mit dieser Grafik können Sie prüfen, ob und welche Deutschkenntnisse Sie vorweisen müssen, um einen bestimmten Aufenthaltstitel zu erhalten.
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