Bewerben Sie sich für einen Studiengang, in dem die Unterrichtssprache Deutsch ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend Deutsch können. Die gängigen Zertifikate dafür sind die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) und der „Test für Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF). Seit dem 12.02.2016 wird zusätzlich auch die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“, das DSD II und das Goethe-Zertifikat C2 an deutschen Universitäten und Hochschulen als Zulassungsvoraussetzung für einen deutschsprachigen Studiengang anerkannt. Sie sollten sich jedoch erkundigen, welcher Sprachnachweis an Ihrer Hochschule für Ihren Studiengang gilt.
Bei englischsprachigen Studiengängen müssen Sie normalerweise keine Deutschkenntnisse nachweisen.