Elternzeit
Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter und Väter das Recht, eine Pause von der Arbeit zu nehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern und Zeit mit der Familie zu verbringen. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. Insolvenz, Stilllegung des Betriebs) kündigen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Sie bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellt. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten. Falls Sie nicht arbeiten, erhalten Sie aber auch keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen. Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen. Nach der Elternzeit haben die Eltern das Recht, wieder so viel zu arbeiten wie vor der Elternzeit. Wenn Sie Elternzeit beantragen wollen, helfen Ihnen die sogenannten Elterngeldstellen weiter. Die Adressen finden Sie auf der Website familienportal.de.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen deutschen Arbeitsvertrag haben – egal, ob Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, befristeter oder unbefristeter Vertrag etc. Das Recht gilt ebenso für Auszubildende. Der Anspruch auf die sogenannte „Elternzeit“ besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Keinen Anspruch auf Elternzeit haben Studierende, Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Selbstständige oder Erwerbslose.
Wenn beide Elternteile eines Kindes berufstätig sind, können sie die Elternzeit abwechselnd oder gleichzeitig nehmen. Wichtig ist aber: Elternzeit gibt es nur für berufstätige Mütter und Väter, die auch mit dem Kind in einem Haushalt leben und ihr Kind überwiegend selbst betreuen.
Weitere Informationen über die Dauer, Anmeldefristen und den Kündigungsschutz in der Elternzeit erfahren Sie hier.
Elterngeld
Während der Elternzeit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber keinen Lohn. Sie können aber Elterngeld beantragen. Das ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die einen Ausgleich schafft, falls Sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.
Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können Sie je nach Bedarf und individueller Situation miteinander kombinieren. Wie lange Sie Elterngeld erhalten, hängt davon ab, für welche Variante(n) Sie sich entscheiden.
Weitere Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus erhalten Sie hier.
Bekommen auch Familien internationaler Fachkräfte Elterngeld?
Bürgerinnen und Bürger aus Ländern der Europäischen Union, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Elterngeld erhalten, wenn sie in Deutschland wohnen und arbeiten. Auch wenn Sie Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines anderen Landes sind, haben Sie Anrecht auf Elterngeld, wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben, mit dem Sie in Deutschland arbeiten dürfen. Wenn Sie für Ihr Studium oder Ihre Ausbildung in Deutschland sind, bekommen Sie kein Elterngeld. Mehr Details finden Sie auf dem Familienportal oder fragen Sie bei Ihrer Elterngeldstelle.