Brauche ich eine Anerkennung? Je nach Herkunftsland und Berufsfeld ist eine Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation notwendig. Hier finden Sie ausführliche Informationen dazu.
In reglementierten Berufen dürfen Sie in Deutschland nur arbeiten, wenn Sie eine ganz bestimmte Qualifikation besitzen. Dies trifft z. B. auf viele Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Rechtsberatung, Lehramt an staatlichen Schulen sowie Ingenieurwesen zu. Eine Reglementierung gibt es auch für bestimmte Meister im Handwerk, die einen Betrieb führen. Wenn Sie in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, dann brauchen Sie – unabhängig von Ihrem Herkunftsland – immer die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. In reglementierten Berufen wird über die Anerkennung in der Regel im Rahmen des Verfahrens über die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis entschieden.
Ob Ihr Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im „Anerkennungs-Finder“ auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Nicht reglementierte Berufe erfordern eventuell eine Anerkennung
Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Das sind z. B. die dualen Ausbildungsberufe und viele Berufe mit Hochschulabschluss. Um in Deutschland beispielsweise als Betriebswirt, Informatiker oder Bäcker arbeiten zu dürfen, brauchen Sie keine Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Für Angehörige von Drittstaaten ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Drittstaaten sind Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz.
Für Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf, wie zum Beispiel Biologe, Physiker oder Sprachwissenschaftler führen, gibt es kein Anerkennungsverfahren wie für reglementierte Berufe oder duale Ausbildungsberufe. Personen aus einem Drittstaat mit einem solchen Hochschulabschluss müssen für die Erteilung des Aufenthaltstitels nachweisen, dass ihre ausländischen Hochschulabschlüsse in Deutschland als vergleichbar anerkannt sind. Hierbei stellt die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Informationen bereit. In unserer Rubrik „Hochschulabschlüsse“ finden Sie ausführliche Informationen.
Infobox
Gut zu wissen: Auch für Angehörige aus EU, EWR und Schweiz kann die Anerkennung trotzdem hilfreich sein. Sie bringt Vorteile bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, beim Arbeitsplatzwechsel oder auch bei Gehaltsverhandlungen. Mit dem Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache können Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse ausländischer Fachkräfte sofort erkennen.
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt: Anerkennung
Sie wollen nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten und wissen nicht, ob eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen erforderlich ist? Dieses Schaubild erklärt Ihnen, in welchem Fall Sie eine Anerkennung brauchen und welche Nachweise Sie dafür benötigen.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.
Bitte wechseln Sie zu einem modernen Browser (z.B. Google Chrome, Firefox oder Microsoft Edge), um in den Genuss des besten Nutzererlebnisses zu kommen.
Nächstes Webinar
Auf einen Blick: Die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Sie sind Arbeitgeber und suchen nach geeigneten Fachkräften auf dem Ausland? In diesem Webinar erfahren Sie mehr über die neuen Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes!
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen.
Als Drittstaaten werden Länder bezeichnet, die außerhalb eines internationalen Vertrages oder einer Gemeinschaft (wie zum Beispiel der Europäischen Union) stehen.
Die Berufsausübungserlaubnis umfasst die rechtliche Befugnis zur Berufsausübung sowie die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Bei Drittstaatsangehörigen, die in reglementierten Berufen arbeiten möchten, muss eine Berufsausübungserlaubnis vorliegen, bevor eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erteilt werden kann.
In Deutschland gibt es reglementierte Berufe. In diesen Berufen dürfen Deutsche und Nicht-Deutsche nur dann arbeiten, wenn sie eine ganz bestimmte Qualifikation besitzen. Das gilt zum Beispiel für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt auch für bestimmte Meister im Handwerk, wenn sie als selbstständige Unternehmer tätig sind. Personen mit einer ausländischen Qualifikation, die in einem reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten möchten, brauchen eine Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses bzw. eine Berufsausübungserlaubnis.
anabin ist eine Datenbank, die Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise anbietet. Mithilfe dieser Datenbank können Behörden, Unternehmen und Privatpersonen eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einstufen.