Brauche ich eine Anerkennung? Je nach Herkunftsland und Berufsfeld ist eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation notwendig. Hier finden Sie ausführliche Informationen dazu.
In reglementierten Berufen dürfen Sie in Deutschland nur arbeiten, wenn Sie eine ganz bestimmte Qualifikation besitzen. Dies trifft z. B. auf viele Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Rechtsberatung, Lehramt an staatlichen Schulen sowie Ingenieurwesen zu. Eine Reglementierung gibt es auch für bestimmte Meister im Handwerk, die einen Betrieb führen. Wenn Sie in einem dieser reglementierten Berufe in vollem Umfang arbeiten möchten, dann brauchen Sie – unabhängig von Ihrem Herkunftsland – grundsätzlich die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation. In reglementierten Berufen wird über die Anerkennung in der Regel im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Berufszulassung entschieden.
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Einwanderung aus EU / EWR / Schweiz
Sie wollen in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten? Dann brauchen Sie fast immer die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation. Sie sind in einem anderen EU-Land niedergelassen? Dann dürfen Sie gelegentlich auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten. Sie müssen Ihre Niederlassung in einem anderen EU-Land aber vorher der zuständigen Stelle in Deutschland melden.
Ob Ihr Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im „Anerkennungs-Finder“ auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Nicht reglementierte Berufe erfordern eventuell eine Anerkennung
Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Das sind z. B. die dualen Ausbildungsberufe und viele Berufe mit Hochschulabschluss. Um in Deutschland beispielsweise als Betriebswirtin oder Betriebswirt, Informatikerin oder Informatiker oder als Bäckerin oder Bäcker arbeiten zu dürfen, brauchen Sie keine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation.
Für Angehörige von Drittstaaten kann in manchen Fällen die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses Voraussetzung für die Erteilung eines Visums sein. Dies ist zum Beispiel der Fall für die Blaue Karte EU oder das Visum für Fachkräfte. Drittstaaten sind Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz.
Für Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf, wie zum Beispiel Biologe, Physiker oder Sprachwissenschaftler führen, gibt es kein Anerkennungsverfahren wie für reglementierte Berufe oder Handwerksberufe. Personen aus einem Drittstaat mit einem solchen Hochschulabschluss, die für die Erteilung des Aufenthaltstitels eine Anerkennung benötigen, müssen die Vergleichbarkeit der ausländischen Hochschulabschlüsse in Deutschland nachweisen. Dazu stellt die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Informationen bereit. In unserer Rubrik „Hochschulabschlüsse“ finden Sie ausführliche Informationen.
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Auch in Fällen, in denen die Anerkennung nicht zwingend ist, kann sie trotzdem hilfreich sein. Sie bringt Vorteile bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, beim Arbeitsplatzwechsel oder auch bei Gehaltsverhandlungen. Mit dem Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache können Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse ausländischer Fachkräfte sofort erkennen. Weitere Informationen dazu erfahren Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Beachten Sie
Das Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung (Anerkennung) ist nicht mit dem digitalen Auskunftsverfahren zur Berufsqualifikation der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu verwechseln. Letzteres dient nur als Nachweis darüber, ob Ihr ausländischer Berufsabschluss in dem Land, in dem Sie ihn erworben haben, staatlich anerkannt ist. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der ZAB-Website.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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Berufsqualifikation
auch: Berufsabschluss
Die Berufsqualifikation ist die formale Zertifizierung, die die Befähigung zur Ausübung eines bestimmten Berufs bestätigt. In der Regel wird sie durch den Abschluss einer Berufsausbildung oder durch berufliche Fortbildung erlangt.
Als Drittstaaten werden Länder bezeichnet, die außerhalb eines internationalen Vertrages oder einer Gemeinschaft (wie zum Beispiel der Europäischen Union) stehen.
In Deutschland gibt es reglementierte Berufe. In diesen Berufen dürfen Deutsche und Nicht-Deutsche nur dann arbeiten, wenn sie eine ganz bestimmte Qualifikation besitzen. Das gilt zum Beispiel für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt auch für bestimmte Meister im Handwerk, wenn sie als selbstständige Unternehmer tätig sind. Personen mit einer ausländischen Qualifikation, die in einem reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten möchten, brauchen eine Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses bzw. eine Berufsausübungserlaubnis.
anabin ist eine Datenbank, die Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise anbietet. Mithilfe dieser Datenbank können Behörden, Unternehmen und Privatpersonen eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einstufen.
Anerkennungsverfahren
Im Anerkennungsverfahren (auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt) wird durch die zuständige Prüfungsstelle geprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Der Prüfungszeitraum beträgt in der Regel drei bis vier Monate. Ist die Prüfung abgeschlossen, wird ein Bescheid mit dem Prüfungsergebnis („volle Anerkennung“, „teilweise Anerkennung“ oder „keine Anerkennung“) ausgestellt.