Bevor Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie einige Formalitäten erledigen. Diese hängen auch davon ab, ob Sie eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben wollen. Freiberuflerinnen und Freiberufler melden sich beim Finanzamt an. Wenn Sie ein Gewerbe betreiben wollen, wenden Sie sich zunächst an das örtliche Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Welche Ämter Sie außerdem besuchen müssen und wo Sie diese in Ihrer Umgebung finden, zeigt Ihnen der Behördenwegweiser.
Beachten Sie
Der Umgang mit Behörden ist manchmal nicht ganz einfach. Dennoch sollten Sie nicht auf deren Unterstützung verzichten. Seien Sie deshalb vorbereitet – so kann Ihnen am besten geholfen werden. Erledigen Sie die Formalitäten rechtzeitig. Und: Schrecken Sie nicht vor der Bürokratie zurück und informieren Sie sich vorab über vorgeschriebene Anmeldungen und Genehmigungen!
2. Zahlen Sie Steuern
Wenn Sie ein Unternehmen in Deutschland gründen, müssen Sie in der Regel auch Steuern an das Finanzamt, also an die örtliche Behörde der Finanzverwaltung, entrichten. Welche Steuern Sie zahlen müssen, hängt unter anderem von der Größe und Rechtsform Ihres Betriebes sowie der Höhe Ihrer Einkünfte ab.
Zusätzlich müssen Sie jährlich eine Steuererklärung für Ihr Unternehmen bei Ihrem Finanzamt einreichen, in der Sie alle Einkünfte und Umsätze offenlegen.
Tipp
Lassen Sie sich von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater beraten, um Fehler und womöglich Steuerschulden zu vermeiden. Auch das Finanzamt hilft bei der Klärung steuerlicher Fragen.
3. Sichern Sie sich und Ihr Unternehmen ab
Selbstständig zu arbeiten bedeutet auch, dass Sie sich um vieles selbst kümmern müssen. Dazu gehört Ihre persönliche Absicherung – beispielsweise für den Fall von Krankheiten oder Arbeitslosigkeit – aber auch die betriebliche Absicherung. Diebstahl, Wasserrohrbruch, Feuerschäden: Ereignisse wie diese sind selten, können aber gerade für junge Unternehmen schnell existenzbedrohend werden. Krankenversicherung und Unfallversicherung sowie Altersvorsorge und betriebliche Absicherung sind daher unverzichtbar. Das Existenzgründungsportal erklärt, welche Versicherungen für Sie wichtig sind.
4. Informieren Sie sich über die Verträge und Gesetze, die Sie betreffen
Vom Mietvertrag für Ihre Büroräume bis hin zur Produkthaftung – als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie sich in Deutschland mit vielen Verträgen, Gesetzen und Vorschriften befassen. Der große Vorteil: Wenn sämtliche Geschäftsprozesse vertraglich festgelegt werden, garantiert das ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Eine Übersicht zu allen wichtigen Gesetzen und Verträgen, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer berühren, finden Sie im Existenzgründungsportal. Weitere Informationen können Ihnen auch die Industrie- und Handelskammern geben. Für ausführliche Beratungen sollten Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden.
5. Kommen Sie Ihren Pflichten als Arbeitgeber nach
Möchten Sie in Ihrem Unternehmen Personen beschäftigen, müssen Sie einige Rechte und Pflichten beachten. Um Personal einstellen zu dürfen, brauchen Sie zunächst eine Betriebsnummer. Wie Sie diese erhalten und welche Schritte noch zu erledigen sind, erfahren Sie auf dem Existenzgründungsportal. Denken Sie daran, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Deutschland verpflichtet sind, bei jeder Lohnzahlung Steuern und Sozialabgaben zu entrichten.
Auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber müssen Sie natürlich einige Rechtsvorschriften beachten. Zum Beispiel müssen Sie Ihren Beschäftigten auch dann Lohn zahlen, wenn sie krank sind; außerdem haben Ihre Angestellten ein Recht auf Urlaub. Wichtig ist auch, dass Angestellte nicht ohne weiteres gekündigt werden können. Sie sollten sich gut über Ihre Pflichten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern informieren.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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Die Altersvorsorge dient der finanziellen Absicherung im Alter. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, in der grundsätzlich alle Arbeitnehmenden in Deutschland pflichtversichert sind, kann zusätzlich über eine private Rentenversicherung vorgesorgt werden. Der zu leistende Beitrag bemisst sich sowohl bei der gesetzlichen als auch der privaten Versicherung an den individuellen Einkommensverhältnissen.