Die Beantragung eines Visums erfolgt in mehreren Schritten. Um es Ihnen einfacher zu machen, bieten wir Ihnen einen Überblick über den gesamten Prozess.
Sie wollen einen Visumantrag stellen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Dieses Schaubild erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie der Visum- und Einreiseprozess funktioniert und wie ein Antragsverfahren abläuft.
Für Ihren Aufenthaltszweck in Deutschland müssen Sie sich über die geltenden Voraussetzungen informieren. Welche Voraussetzungen für Ihren Einreisezweck gelten, erfahren Sie in der Rubrik Arten von Visa.
Schritt 2: Terminanfrage an deutsche Botschaft oder Konsulat
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für das Visum, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen für den Visumantrag vorbereiten. Die Liste der notwendigen Unterlagen erhalten Sie in der Regel auf der Website der deutschen Botschaft beziehungsweise des deutschen Konsulats in Ihrem Wohnsitzland. Gleichermaßen sollten Sie zu diesem Zeitpunkt einen Termin für die Visumantragsstellung buchen.
Welche deutsche Botschaft beziehungsweise welches Konsulat Sie für Ihren Visumantrag kontaktieren müssen, erfahren Sie auf der Weltkarte.
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Sie haben bereits einen Arbeitgeber gefunden und dieser möchte, dass Sie zeitnah nach Deutschland einreisen? Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann von Deutschland aus das Verfahren beschleunigen. Weisen Sie ihn auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren hin, bevor Sie einen Termin bei der Botschaft beziehungsweise dem Konsulat buchen.
Schritt 3: Visum im Wohnsitzland beantragen
Den Antrag für Ihr Visum stellen Sie bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum beantragen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes in Deutschland entspricht; zum Beispiel für den Aufenthalt zum Arbeiten ist ein Visum zum Arbeiten erforderlich. Nur dann ist eine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an das Visum in Deutschland möglich.
Die Gebühr für ein Einreisevisum beträgt für alle Visa-Arten, die für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland ausgestellt werden, 75 Euro. Diese können Sie in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrer lokalen Währung bezahlen. Beachten Sie, dass die Gebühr nicht erstattet wird, falls das Visum nicht erteilt wird.
Der Weg in das deutsche Bildungssystem
Sie wollen einen Visumantrag stellen und wissen nicht wo Sie anfangen sollen? Dieses Schaubild erklärt Ihnen Schritt für Schritt wie der Visum- und Einreiseprozess funktioniert, wenn Sie in Deutschland studieren, promovieren, deutsch lernen oder eine Ausbildung machen wollen.
Visum erteilt? Sie können nun Ihre Reise nach Deutschland vorbereiten. Da Sie langfristig nach Deutschland einwandern, sollten Sie alle persönlichen Dokumente mitnehmen, wie zum Beispiel Geburtsurkunde, Unterlagen zum Schul- beziehungsweise Berufsabschluss, ggf. Führerschein und Heiratsurkunde.
Bitte beachten: Sie benötigen ab dem ersten Tag eine Krankenversicherung in Deutschland. Der Versicherungsnachweis wird spätestens gefordert, wenn Sie Ihr Visum in der deutschen Botschaft abholen.
Schritt 5: Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen
Sie sind mit Ihrem Visum nach Deutschland eingereist? Herzlich willkommen! In der Regel gilt Ihr Visum für bis zu sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, damit Sie sich längerfristig in Deutschland aufhalten dürfen.
Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde und informieren Sie sich über die notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin für die Erteilung der Ihrem Visum entsprechenden Aufenthaltserlaubnis.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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Aufenthaltserlaubnis
Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
Eine Ausländerbehörde (oder Ausländeramt) ist eine Behörde, die zur Aufgabe hat, das Aufenthaltsgesetz auszuführen und den Rechtsstatus von Zuwanderinnen und Zuwanderern zu klären. Ausländerbehörden gibt es in der Regel in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt.