Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Visum- und Einreiseprozess

Die Beantragung eines Visums erfolgt in mehreren Schritten. Um es Ihnen einfacher zu machen, bieten wir Ihnen einen Überblick über den gesamten Prozess.

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Vor jeder Visumantragstellung müssen Sie prüfen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels (§ 5 Abs. 1 AufenthG) erfüllen:

  • Gesicherter Lebensunterhalt: Sie müssen im Visumverfahren nachweisen, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügen. Dies kann in unterschiedlicher Weise erfolgen: Je nach Einreisezweck kann entweder das künftige Gehalt, eine Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto mit einem bestimmten Mindestbetrag als Nachweis verwendet werden. 
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit: Sie müssen nachweisen, dass Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nicht in Zweifel stehen. In der Regel ist diese Voraussetzung durch die Vorlage eines gültigen Reisepasses beim Visumantrag erfüllt. 
  • Fehlendes Ausweisungsinteresse: Gegen Sie darf kein Ausweisungsgrund bestehen. Dabei wird geprüft, ob nach Ihrer Einreise in Deutschland eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung angenommen werden kann. Hinweise für ein Ausweisungsinteresse können sich beispielweise aus Angaben ergeben, die Sie bei der Sicherheitsbefragung und im Visumantrag machen. 
  • Passpflicht: Als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger dürfen Sie in der Regel nach Deutschland nur einreisen, wenn Sie einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz besitzen. Über die Gültigkeitsanforderung des Reisepasses informiert Sie die zuständige Auslandsvertretung. 

Neben den zwingenden Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen Sie sich auch über die besonderen Anforderungen informieren, die für Ihren konkreten Einreise- und Aufenthaltszweck gelten – je nachdem, ob Sie z. B. in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren wollen. Sie erfahren in der Rubrik „Arten von Visa“, was Sie beachten müssen. 

Schritt 2: Terminanfrage an deutsche Botschaft oder Konsulat

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für das Visum, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen für den Visumantrag vorbereiten. Die Liste der notwendigen Unterlagen erhalten Sie in der Regel auf der Webseite der deutschen Botschaft beziehungsweise des deutschen Konsulats in Ihrem Wohnsitzland. Gleichermaßen sollten Sie zu diesem Zeitpunkt einen Termin für die Visumantragsstellung buchen.

Welche deutsche Botschaft beziehungsweise welches Konsulat Sie für Ihren Visumantrag kontaktieren müssen, erfahren Sie auf der Weltkarte.

Infobox

Sie haben bereits einen Arbeitgeber gefunden und dieser möchte, dass Sie zeitnah nach Deutschland einreisen? Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann von Deutschland aus das Verfahren beschleunigen. Weisen Sie ihn auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren hin, bevor Sie einen Termin bei der Botschaft beziehungsweise dem Konsulat buchen.

Schritt 3: Visum im Wohnsitzland beantragen

Den Antrag für Ihr Visum stellen Sie bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum beantragen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes in Deutschland entspricht; zum Beispiel für den Aufenthalt zum Arbeiten ist ein Visum zum Arbeiten erforderlich. Nur dann ist eine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an das Visum in Deutschland möglich.

Für den Visumantrag benötigen Sie das passende Visumantragsformular.

Die Gebühr für ein Einreisevisum beträgt für alle Visa-Arten, die für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland ausgestellt werden, 75 Euro. Diese können Sie in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrer lokalen Währung bezahlen. Beachten Sie, dass die Gebühr nicht erstattet wird, falls das Visum nicht erteilt wird.

Erforderliche Deutschkenntnisse je nach Visumsart

Mit dieser Grafik können Sie prüfen, ob und welche Deutschkenntnisse Sie vorweisen müssen, um einen bestimmten Aufenthaltstitel zu erhalten.

Schritt 4: Einreise nach Deutschland

Visum erteilt? Sie können nun Ihre Reise nach Deutschland vorbereiten. Da Sie langfristig nach Deutschland einwandern, sollten Sie alle persönlichen Dokumente mitnehmen, wie zum Beispiel Geburtsurkunde, Unterlagen zum Schul- beziehungsweise Berufsabschluss, ggf. Führerschein und Heiratsurkunde.

Bitte beachten: Sie benötigen ab dem ersten Tag eine Krankenversicherung in Deutschland. Der Versicherungsnachweis wird spätestens gefordert, wenn Sie Ihr Visum in der deutschen Botschaft abholen.

Schritt 5: Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen

Sie sind mit Ihrem Visum nach Deutschland eingereist? Herzlich willkommen! In der Regel gilt Ihr Visum für bis zu zwölf Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, damit Sie sich längerfristig in Deutschland aufhalten dürfen.

Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde und informieren Sie sich über die notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin für die Erteilung der Ihrem Visum entsprechenden Aufenthaltserlaubnis.

Finden Sie die Adresse Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

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Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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