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Anerkennungsverfahren

Wie funktioniert die Anerkennung? Im Anerkennungsverfahren wird ermittelt, ob Ihre Qualifikationen mit den beruflichen Standards in Deutschland vergleichbar sind.

Wie funktioniert das Verfahren?

Im „Anerkennungsverfahren“ prüft die sogenannte zuständige Stelle in Deutschland, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einer deutschen vergleichbar ist und ob es Unterschiede gibt. Das Verfahren wird auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt. Die zuständige Stelle prüft in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Monaten Ihre Unterlagen, sobald diese vollständig eingereicht wurden. Wie das Anerkennungsverfahren genau funktioniert und wo Sie ausführliche Informationen finden, beantwortet das Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Ergebnis des Anerkennungsverfahrens 

Ihre ausländische Berufsqualifikation wird anerkannt, wenn sie mit der deutschen gleichwertig ist. Werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt, kommt es auf die Art des Berufs an:

Bei nicht reglementierten Berufen wird die Berufsqualifikation teilweise anerkannt, wenn Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf werden Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt. Wesentliche Unterschiede können Sie in der Regel mit einer Anpassungsqualifizierung ausgleichen. Danach können Sie einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.

Bei reglementierten Berufen legt die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen können. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich abschließen, wird die Gleichwertigkeit festgestellt. Im Anschluss werden weitere Kriterien für die Berufszulassung geprüft. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird in einem offiziellen Bescheid (Anerkennungsbescheid) mitgeteilt.

Wenn Sie in einem reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten möchten, muss Ihre Berufsqualifikation als gleichwertig anerkannt sein. Wenn Sie in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, aus einem Drittstaat kommen und einen Berufsabschluss (Berufsausbildung) mitbringen, brauchen Sie ebenfalls die „volle“ Anerkennung. Nur dann können Sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel als Fachkraft erhalten.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und bei Ihrer Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikationen erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen reglementierten oder nicht-reglementierten Beruf handelt. Damit können Sie nach Deutschland einreisen, um eine Ausgleichsmaßnahme oder Anpassungsqualifizierung zu absolvieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik „Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“.  

Anpassungsqualifizierung 

Wenn Ihnen für die vollständige Anerkennung noch einige Qualifikationen fehlen, können Sie sich mit einer sogenannten Anpassungsqualifizierung in Deutschland fortbilden. Die Inhalte dieser Qualifizierungsmaßnahme können abhängig von Ihrem Beruf und Ihrem Kenntnisstand sehr unterschiedlich ausfallen. Denkbar ist beispielsweise das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch oder auch eine Vertiefung von technischen oder theoretischen Kenntnissen. Wenn Sie Ihren Kurs erfolgreich beenden, können Sie sich im Anschluss Ihren Berufsabschluss als gleichwertig anerkennen lassen und in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten. 

Mit dem Quick-Check auf diesem Portal können Sie vorab Ihre Möglichkeiten, um zum Arbeiten und Leben nach Deutschland zu kommen, prüfen.

Kosten für das Anerkennungsverfahren 

Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 600 Euro kosten, in Einzelfällen auch mehr. Zusätzlich können für ein Anerkennungsverfahren weitere Kosten entstehen, zum Beispiel für die Beschaffung von Unterlagen, Übersetzungen, Beglaubigungen, Fahrtkosten sowie eventuell für Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen. Vielleicht können Sie eine finanzielle Förderung für diese Kosten erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Das Portal „Anerkennung in Deutschland“

Ausführliche Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“ – so z. B. zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens, zu den benötigten Unterlagen, Kontakt zu Beratungsstellen und Informationen zur Finanzierung der Anerkennung. Der „Anerkennungs-Finder“ führt Sie mit wenigen Klicks zu der für Ihren Anerkennungsantrag zuständigen Stelle. Außerdem erhalten Sie im „Anerkennungs-Finder“ alle konkreten Informationen für die Antragsstellung.
Das Portal gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Ukrainisch und Türkisch.
Erreichbar ist das Portal über: www.anerkennung-in-deutschland.de 
 

Weiteres Informationsangebot 

Die telefonische Erstberatung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann Ihnen ebenso helfen. Die Hotline erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter folgender Telefonnummer: +49 30-1815-1111. Über diese Hotline erhalten Sie auf Deutsch oder Englisch erste Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.

Für eine vertiefte Beratung und eine Begleitung im Anerkennungsverfahren werden Sie zu der Stelle Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Sie können außerdem unmittelbar die ZSBA unter der E-Mail Adresse: recognition@arbeitsagentur.de kontaktieren. Die Beratungsfachkräfte der ZSBA unterstützen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, beim korrekten Ausfüllen der notwendigen Antragsdokumente und in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. So können Anerkennungssuchende ihr Vorhaben zielgerichtet planen, in der Durchführung Fehler vermeiden und dadurch Zeit sparen. Das Beratungsangebot ist gebührenfrei und unverbindlich.

In diesem Video erfahren Sie, wie die Beratung für das berufliche Anerkennungsverfahren in Deutschland funktioniert:

Beratung zum Anerkennungsverfahren vor Ort

Für eine vertiefte Beratung vor Ort hat das Projekt ProRecognition an zehn Auslandshandelskammern (in Ägypten, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Indien, Iran, Italien, Kolumbien, Polen und Vietnam) kostenlose und unverbindliche Anlauf- und Beratungsstellen aufgebaut. Die Anerkennungsberater*innen im Ausland stehen bei sämtlichen Fragen zum Anerkennungsprozess oder Fragen zu Sprachanforderungen, Visum und Jobsuche mit Rat und Tat zur Seite. Sie sind bestens mit wichtigen Partnern im In- und Ausland vernetzt, die Ihren Weg nach Deutschland ebnen. Neben Deutsch und Englisch wird die jeweilige Landessprache bei ProRecognition fließend gesprochen.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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