Ausgleichsmaßnahme
Ausländische Fachkräfte, die in Deutschland einer reglementierten Tätigkeit nachgehen möchten und einen Bescheid mit Auflagen erhalten haben, müssen eine Ausgleichsmaßnahme durchlaufen, um eine volle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation zu erhalten. Es können z.B. Anpassungslehrgänge, Kenntnisprüfungen oder Eignungsprüfungen sein.